Betreff
Grundsatzbeschluss zur Fortführung der LEADER-Region "Börde-Bode-Auen"
Vorlage
195/21
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

  1. Die Stadt Hecklingen wird sich in der anstehenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 gemeinsam mit der Stadt Staßfurt und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, bei gleichem Regionszuschnitt, um die erneute Anerkennung als LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ bewerben.
  2. Mit dieser Bewerbung wird die Stadt Hecklingen gemeinsam mit den weiteren beteiligten Kommunen die erfolgreich umgesetzte Lokale Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben, sie an die Erfordernisse der neuen Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Vorerst werden Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt.
  3. Des Weiteren erklärt sich die Stadt Hecklingen bereit, zukünftig weiterhin an der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) mitzuwirken.

               


Die Stadt Hecklingen engagiert sich gemeinsam mit der Stadt Staßfurt und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde zurückliegend im Rahmen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“.

Die Förderperiode 2014-2020 ist kalendarisch abgelaufen. Für die folgende Förderperiode 2021-2027 ist ein Fortsetzen dieses Engagements vorgesehen. Dieses soll durch einen zu fassenden Grundsatzbeschluss ermöglicht werden.

Rückblick auf die Förderperiode 2014-2020

Die Region „Börde-Bode-Auen“ mit den Städten Hecklingen und Staßfurt sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde wurde 2009 durch das Land Sachsen-Anhalt offiziell und erstmalig für die Förderperiode 2007-2013 als LEADER-Region anerkannt.

2015 wurde die Region erneut als LEADER-Region für die Förderperiode 2014-2020 bestätigt.

Sowohl 2009 als auch 2016 wurde zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ein externes Regionalmanagement einschließlich der Geschäftsstelle installiert. Aufgrund der Mittelzuweisung des Landes Sachsen-Anhalt stand der LEADER-Region in der jetzigen Förderperiode ein Fördermittelbudget von 2.893.736 Euro aus dem ELER-Fonds zur Verfügung. Aus dem ESF standen der Region 145.000 Euro zur Verfügung, für den Bereich Kulturerbe und STARK III (EFRE) waren es insgesamt 470.971 Euro.

Insgesamt standen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ damit in der Förderperiode 2014-2020 Fördermittel in Höhe von 3.509.707 Euro zur Verfügung.

 

 

 Abb. 1 Verteilung der Fördermittel auf die Kommunen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“

 

Aufgabe des Regionalmanagement ist es, die Lokale Entwicklungsstrategie umzusetzen, Projektträger zu beraten, Projekte mit den regionalen Akteuren zu entwickeln sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Trotz der schwierigen Haushaltslage der beteiligten Kommunen ist es der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ immer gelungen, die zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel mit zielführenden Projekten zu binden.

Insgesamt wurden über 30 Projekte über die drei Fonds beantragt. Davon wurden bislang 23 Projekte (Stand Februar 2021) positiv beschieden. Die bewilligten Projekte umfassen ein Investitionsvolumen von 3,7 Mio. Euro und ein Fördermittelvolumen von 2,4 Mio. Euro.

 

Ausblick auf die Förderperiode 2021-2027

Seit 1991 setzt sich die EU dafür ein, dass ländlichen Regionen mit der LEADER-Methode ein Instrument an die Hand gegeben wird, mit der sie vor Ort Partnerschaften des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors aufbauen können. Die Partnerschaften sollen die Regionen dazu befähigen, deren Entwicklung mit innovativen Projekten voranzubringen. Gegenwärtig gibt es 321 LEADER-Regionen in Deutschland, die in etwa zwei Drittel der Fläche der Bundesrepublik einnehmen. In Sachsen-Anhalt sind es in der jetzigen Förderperiode 23 LEADER-Regionen.

In der kommenden Förderperiode 2021-2027 soll das sehr erfolgreiche LEADER-Programm fortgesetzt und erweitert werden. Schlankere Strukturen, neue Fördergegenstände und die Weiterentwicklung bewährter Prozesse werden dazu beitragen, die ländliche Entwicklung weiter voranzubringen. Für die Förderung werden die drei Fonds ELER, EFRE und ESF erneut zur Verfügung stehen und gewinnbringend kombiniert.

Aktuell ist eine weitere Kabinettvorlage in der Bearbeitung, die erste Grundsätze für die Umsetzung von LEADER/CLLD im Land Sachsen-Anhalt vorgeben und festlegen wird. Die Vorlage wird in diesem Frühjahr nach Ostern vom Kabinett behandelt. Dieser „Beschluss der Landesregierung zur Um-setzung von LEADER/CLLD 2021-2027“ beinhaltet folgendes:

LEADER/CLLD wird in der kommenden Förderperiode ausschließlich mit einer För-derrichtlinie umgesetzt. Die EU-Verwaltungsbehörden haben dabei die förder-rechtliche und haushalterische Gesamtaufsicht sowie die prozess-organisatorische Fachaufsicht vor allem für die Umsetzungsaspekte, die aus den Besonderheiten von LEADER/CLLD als Methode resultieren. Sie arbeiten bei fachlichen Belangen eng mit den Ressorts zusammen.

Zentrale antragannehmende Behörde sowie möglichst alleinige Bewilligungsbe-hörde für alle LEADER/CLLD-Vorhaben werden die Ämter für Landwirtschaft, Flur-neuordnung und Forsten (ÄLFF); ggf. für bestimmte Vorhabenarten bzw. Förder-bereiche ausnahmsweise das Landesverwaltungsamt neben seiner unveränderten Rolle als Bündelungs- und Aufsichtsbehörde. Gerade für die ÄLLF wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die in deutlich geändertem Umfang konstitutiv zu definierende Aufgabe „LEADER/CLLD“ insoweit neu bestimmt.

Dem ELER soll die Funktion des sog. federführenden Fonds übertragen werden. Damit wäre im Ergebnis verbunden, dass innerhalb von LEADER/CLLD ein einheit-liches Verwaltungs- und Kontrollsystem in Verantwortung der Zahlstelle EGFL/ELER anzuwenden ist. Die EU-Verwaltungsbehörden setzen sich in den Ge-sprächen mit der EU-Kommission dafür ein, die von den dienenden Fonds (EFRE und ESF) in diesem Kontext zu erfüllenden Anforderungen auf ein Minimum zu begrenzen.


Zur Neuaufstellung der LEADER-Region sind folgende Schritte vorgesehen:

1. Halbjahr 2021 - Vereinsgründung

Zweidrittel der LEADER-Regionen in Deutschland sind als Verein organisiert. Die neue Förderperiode setzt voraus, dass sich die LEADER-Regionen mit ihren Lokalen Aktions-gruppe in Sachsen-Anhalt eine Rechtsform geben. Die meisten Gruppen in Sachsen-Anhalt streben deshalb die Gründung eines Vereins an.

Die LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ muss bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 ein bestätigter eingetragener Verein sein oder sich in Gründung befinden. Dies ist die Grundvoraussetzung, um am neuen Wettbewerb zur Anerkennung als LEADER-Region teilnehmen zu können.

Neben der Akquirierung der Vereinsmitglieder muss eine Vereinssatzung und eine Ge-schäftsordnung erarbeitet sowie die Festlegung der Vereinsorgane und etwaiger Mit-gliedsbeiträge erfolgen.

Mit den Kommunalvertretern ist zudem zu diskutieren, ob die Lokale Aktionsgruppe zu-künftig auch als eigenständiger Projektträger auftreten soll. Dies setzt voraus, dass der Verein über Eigenmittel verfügt.

2. Halbjahr 2021 – Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie

Der Wettbewerbsaufruf soll im Juli 2021 erfolgen. Mit dem Wettbewerbsaufruf kann ein Förderantrag zur Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie gestellt werden. Die Stra-tegie kann mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden.

 

Kommune

Einwohner (Stand 30.06.2020)

Prozentsatz

Verbandsgemeinde Egelner Mulde

10.487

25 %

Gemeinde Börde-Hakel

3.007

7 %

Gemeinde Bördeaue

1.799

4 %

Gemeinde Borne

1.173

3 %

Stadt Egeln

3.204

8 %

Gemeinde Wolmirsleben

1.304

3 %

Stadt Hecklingen

6.953

16 %

Stadt Staßfurt

24.833

59 %

Einwohner gesamt

42.273

100 %

Tab. 1 Einwohnerzahlen LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ (https://www.salzlandkreis.de/verwaltung/staedte-und-gemeinden/)

 

Grundsätzlich kann auf der bestehenden Lokalen Entwicklungsstrategie aufgebaut wer-den, da sich der Regionszuschnitt nicht ändert. Tatsächlich ändert sich durch die Vereins-gründung aber die Zusammensetzung und Struktur der Lokalen Aktionsgruppe. Zudem soll den Regionen die Möglichkeit eingeräumt werden mit ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie eigene Förderregeln aufzustellen. Dies bedarf eines intensiven Diskussionsprozesses, um die genauen Fördermodalitäten festzulegen.

Die Kosten für die Aufstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) belaufen sich auf ca. 65.000 Euro (brutto). Die Aufteilung der Eigenmittel (20 %) erfolgt wie in den davor gehenden Förderperioden nach Einwohnerzahlen (vgl. Tabelle 1). Daraus ergibt sich für die Stadt Hecklingen ein Eigenanteil in Höhe von 2.080 Euro. Die genauen Eigenmittel können erst nach Ausschreibung der LES berechnet werden. Die hier ausgewiesenen Eigenmittel können aber als Orientierungsrahmen dienen. Die Verwaltung empfiehlt eine Mittelbindung von 2.500 Euro vorzunehmen.

1. Halbjahr 2022 - Ausschreibung Regionalmanagement

Bis April 2022 ist die Lokale Entwicklungsstrategie abzugeben. Die Prüfung der LES soll zwischen drei und fünf Monaten in Anspruch nehmen. Es ist mit dem Land zu klären, ob das Regionalmanagement bereits parallel ausgeschrieben werden darf. Der Salzlandkreis hat sich bereits bereit erklärt auch in der neuen Förderperiode 2021/2027 die Trägerschaft für die LEADER-Managements im Salzlandkreis übernehmen.

Für das weitere Engagement der Stadt Hecklingen in der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ und zur Vorbereitung der Antragstellung zur neuerlichen Anerkennung der Region als LEADER-Region soll ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Dieser beinhaltet die folgenden Eckpunkte:

 

  • Der Regionszuschnitt bleibt so bestehen wie er ist.
  • Die beteiligten Kommunen werden die erfolgreich umgesetzte Lokale Entwick-lungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben, an die Erfordernisse der neuen Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
  • Die beteiligten Kommunen werden weiterhin zukünftig an der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe mitwirken.
  • Der Salzlandkreis wird ein externes Regional- und Projektmanagement ausschreiben und beauftragen und der Region zur Umsetzung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie zur Verfügung stellen.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2021

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

2.500,00