Der Stadtrat der Stadt Hecklingen fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
- Die Stadt Hecklingen wird sich in der anstehenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 gemeinsam mit der Stadt Staßfurt und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, bei gleichem Regionszuschnitt, um die erneute Anerkennung als LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ bewerben.
- Mit dieser Bewerbung wird die Stadt Hecklingen gemeinsam mit den weiteren beteiligten Kommunen die erfolgreich umgesetzte Lokale Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben, sie an die Erfordernisse der neuen Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Vorerst werden Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt.
- Des Weiteren erklärt sich die Stadt Hecklingen bereit, zukünftig weiterhin an der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) mitzuwirken.
Die Stadt Hecklingen engagiert sich
gemeinsam mit der Stadt Staßfurt und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
zurückliegend im Rahmen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“.
Die Förderperiode 2014-2020 ist kalendarisch
abgelaufen. Für die folgende Förderperiode 2021-2027 ist ein Fortsetzen dieses
Engagements vorgesehen. Dieses soll durch einen zu fassenden Grundsatzbeschluss
ermöglicht werden.
Rückblick
auf die Förderperiode 2014-2020
Die Region „Börde-Bode-Auen“ mit den Städten
Hecklingen und Staßfurt sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde wurde 2009
durch das Land Sachsen-Anhalt offiziell und erstmalig für die Förderperiode
2007-2013 als LEADER-Region anerkannt.
2015 wurde die Region erneut als
LEADER-Region für die Förderperiode 2014-2020 bestätigt.
Sowohl 2009 als auch 2016 wurde zur
Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ein externes
Regionalmanagement einschließlich der Geschäftsstelle installiert. Aufgrund der
Mittelzuweisung des Landes Sachsen-Anhalt stand der LEADER-Region in der
jetzigen Förderperiode ein Fördermittelbudget von 2.893.736 Euro aus dem
ELER-Fonds zur Verfügung. Aus dem ESF standen der Region 145.000 Euro zur
Verfügung, für den Bereich Kulturerbe und STARK III (EFRE) waren es insgesamt
470.971 Euro.
Insgesamt standen der LEADER-Region
„Börde-Bode-Auen“ damit in der Förderperiode 2014-2020 Fördermittel in Höhe von
3.509.707 Euro zur Verfügung.
Abb. 1 Verteilung der
Fördermittel auf die Kommunen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“
Aufgabe des
Regionalmanagement ist es, die Lokale Entwicklungsstrategie umzusetzen,
Projektträger zu beraten, Projekte mit den regionalen Akteuren zu entwickeln
sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Trotz der schwierigen Haushaltslage
der beteiligten Kommunen ist es der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ immer
gelungen, die zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel mit zielführenden
Projekten zu binden.
Insgesamt wurden über 30 Projekte über die drei Fonds beantragt. Davon
wurden bislang 23 Projekte (Stand Februar 2021) positiv beschieden. Die
bewilligten Projekte umfassen ein Investitionsvolumen von 3,7 Mio. Euro und ein
Fördermittelvolumen von 2,4 Mio. Euro.
Ausblick auf die
Förderperiode 2021-2027
Seit 1991 setzt sich
die EU dafür ein, dass ländlichen Regionen mit der LEADER-Methode ein
Instrument an die Hand gegeben wird, mit der sie vor Ort Partnerschaften des
öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors aufbauen können.
Die Partnerschaften sollen die Regionen dazu befähigen, deren Entwicklung mit
innovativen Projekten voranzubringen. Gegenwärtig gibt es 321 LEADER-Regionen
in Deutschland, die in etwa zwei Drittel der Fläche der Bundesrepublik
einnehmen. In Sachsen-Anhalt sind es in der jetzigen Förderperiode 23
LEADER-Regionen.
In der kommenden
Förderperiode 2021-2027 soll das sehr erfolgreiche LEADER-Programm fortgesetzt
und erweitert werden. Schlankere Strukturen, neue Fördergegenstände und die
Weiterentwicklung bewährter Prozesse werden dazu beitragen, die ländliche
Entwicklung weiter voranzubringen. Für die Förderung werden die drei Fonds
ELER, EFRE und ESF erneut zur Verfügung stehen und gewinnbringend kombiniert.
Aktuell ist eine weitere Kabinettvorlage in
der Bearbeitung, die erste Grundsätze für die Umsetzung von LEADER/CLLD im Land
Sachsen-Anhalt vorgeben und festlegen wird. Die Vorlage wird in diesem Frühjahr
nach Ostern vom Kabinett behandelt. Dieser „Beschluss der Landesregierung zur Um-setzung von LEADER/CLLD
2021-2027“ beinhaltet folgendes:
LEADER/CLLD wird in der kommenden
Förderperiode ausschließlich mit einer För-derrichtlinie umgesetzt. Die
EU-Verwaltungsbehörden haben dabei die förder-rechtliche und haushalterische
Gesamtaufsicht sowie die prozess-organisatorische Fachaufsicht vor allem für
die Umsetzungsaspekte, die aus den Besonderheiten von LEADER/CLLD als Methode
resultieren. Sie arbeiten bei fachlichen Belangen eng mit den Ressorts
zusammen.
Zentrale antragannehmende Behörde sowie
möglichst alleinige Bewilligungsbe-hörde für alle LEADER/CLLD-Vorhaben werden
die Ämter für Landwirtschaft, Flur-neuordnung und Forsten (ÄLFF); ggf. für
bestimmte Vorhabenarten bzw. Förder-bereiche ausnahmsweise das
Landesverwaltungsamt neben seiner unveränderten Rolle als Bündelungs- und
Aufsichtsbehörde. Gerade für die ÄLLF wird die sachliche und örtliche
Zuständigkeit für die in deutlich geändertem Umfang konstitutiv zu definierende
Aufgabe „LEADER/CLLD“ insoweit neu bestimmt.
Dem ELER soll die Funktion des sog.
federführenden Fonds übertragen werden. Damit wäre im Ergebnis verbunden, dass
innerhalb von LEADER/CLLD ein einheit-liches Verwaltungs- und Kontrollsystem in
Verantwortung der Zahlstelle EGFL/ELER anzuwenden ist. Die
EU-Verwaltungsbehörden setzen sich in den Ge-sprächen mit der EU-Kommission
dafür ein, die von den dienenden Fonds (EFRE und ESF) in diesem Kontext zu
erfüllenden Anforderungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Zur Neuaufstellung der LEADER-Region sind
folgende Schritte vorgesehen:
1.
Halbjahr 2021 - Vereinsgründung
Zweidrittel der LEADER-Regionen in
Deutschland sind als Verein organisiert. Die neue Förderperiode setzt voraus,
dass sich die LEADER-Regionen mit ihren Lokalen Aktions-gruppe in
Sachsen-Anhalt eine Rechtsform geben. Die meisten Gruppen in Sachsen-Anhalt
streben deshalb die Gründung eines Vereins an.
Die LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ muss bis
zum Ende des zweiten Quartals 2021 ein bestätigter eingetragener Verein sein
oder sich in Gründung befinden. Dies ist die Grundvoraussetzung, um am neuen
Wettbewerb zur Anerkennung als LEADER-Region teilnehmen zu können.
Neben der Akquirierung der Vereinsmitglieder
muss eine Vereinssatzung und eine Ge-schäftsordnung erarbeitet sowie die
Festlegung der Vereinsorgane und etwaiger Mit-gliedsbeiträge erfolgen.
Mit den Kommunalvertretern ist zudem zu
diskutieren, ob die Lokale Aktionsgruppe zu-künftig auch als eigenständiger
Projektträger auftreten soll. Dies setzt voraus, dass der Verein über
Eigenmittel verfügt.
2.
Halbjahr 2021 – Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie
Der Wettbewerbsaufruf soll im Juli 2021
erfolgen. Mit dem Wettbewerbsaufruf kann ein Förderantrag zur Erstellung der
Lokalen Entwicklungsstrategie gestellt werden. Die Stra-tegie kann mit einem
Fördersatz von 80 % gefördert werden.
Kommune
|
Einwohner
(Stand
30.06.2020) |
Prozentsatz
|
Verbandsgemeinde
Egelner Mulde |
10.487
|
25
% |
Gemeinde
Börde-Hakel |
3.007
|
7
% |
Gemeinde
Bördeaue |
1.799
|
4
% |
Gemeinde
Borne |
1.173
|
3
% |
Stadt
Egeln |
3.204
|
8
% |
Gemeinde
Wolmirsleben |
1.304
|
3
% |
Stadt
Hecklingen |
6.953
|
16
% |
Stadt
Staßfurt |
24.833
|
59
% |
Einwohner
gesamt |
42.273
|
100
% |
Tab. 1 Einwohnerzahlen
LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“
(https://www.salzlandkreis.de/verwaltung/staedte-und-gemeinden/)
Grundsätzlich kann
auf der bestehenden Lokalen Entwicklungsstrategie aufgebaut wer-den, da sich
der Regionszuschnitt nicht ändert. Tatsächlich ändert sich durch die
Vereins-gründung aber die Zusammensetzung und Struktur der Lokalen
Aktionsgruppe. Zudem soll den Regionen die Möglichkeit eingeräumt werden mit
ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie eigene Förderregeln aufzustellen. Dies
bedarf eines intensiven Diskussionsprozesses, um die genauen Fördermodalitäten
festzulegen.
Die Kosten für die Aufstellung der Lokalen
Entwicklungsstrategie (LES) belaufen sich auf ca. 65.000 Euro (brutto). Die
Aufteilung der Eigenmittel (20 %) erfolgt wie in den davor gehenden
Förderperioden nach Einwohnerzahlen (vgl. Tabelle 1). Daraus ergibt sich für
die Stadt Hecklingen ein Eigenanteil in Höhe von 2.080 Euro. Die genauen
Eigenmittel können erst nach Ausschreibung der LES berechnet werden. Die hier
ausgewiesenen Eigenmittel können aber als Orientierungsrahmen dienen. Die
Verwaltung empfiehlt eine Mittelbindung von 2.500 Euro vorzunehmen.
1.
Halbjahr 2022 - Ausschreibung Regionalmanagement
Bis April 2022 ist die Lokale
Entwicklungsstrategie abzugeben. Die Prüfung der LES soll zwischen drei und
fünf Monaten in Anspruch nehmen. Es ist mit dem Land zu klären, ob das
Regionalmanagement bereits parallel ausgeschrieben werden darf. Der Salzlandkreis
hat sich bereits bereit erklärt auch in der neuen Förderperiode 2021/2027 die
Trägerschaft für die LEADER-Managements im Salzlandkreis übernehmen.
Für das weitere Engagement der Stadt
Hecklingen in der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ und zur Vorbereitung der
Antragstellung zur neuerlichen Anerkennung der Region als LEADER-Region soll
ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Dieser beinhaltet die folgenden Eckpunkte:
- Der
Regionszuschnitt bleibt so bestehen wie er ist.
- Die beteiligten
Kommunen werden die erfolgreich umgesetzte Lokale Entwick-lungsstrategie
(LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben, an die Erfordernisse der neuen
Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur
Verfügung stellen.
- Die beteiligten
Kommunen werden weiterhin zukünftig an der Partnerschaft des öffentlichen,
privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors in der Lokalen
Aktionsgruppe mitwirken.
- Der Salzlandkreis wird ein externes Regional- und Projektmanagement
ausschreiben und beauftragen und der Region zur Umsetzung ihrer Lokalen
Entwicklungsstrategie zur Verfügung stellen.