Der
Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
1. Die Stadt Hecklingen erkennt die Vereinssatzung des LAG
Börde-Bode-Auen e.V., dessen Gründung derzeit in Vorbereitung ist, in Form des
Satzungsentwurfs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage an. Die Anerkennung
erstreckt sich auch auf eine Vereinssatzung, die zum vorgelegten Entwurf
lediglich redaktionelle Änderungen enthält.
2. Die Stadt Hecklingen erkennt die Geschäftsordnung des LAG
Börde-Bode-Auen e.V., dessen Gründung derzeit in Vorbereitung ist, in Form des
Entwurfs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage an. Die Anerkennung erstreckt
sich auch auf eine Geschäftsordnung, die zum vorgelegten Entwurf lediglich
redaktionelle Änderungen enthält.
3. Die Stadt Hecklingen erkennt die Beitragsordnung des LAG Börde-Bode-Auen
e.V., dessen Gründung derzeit in Vorbereitung ist, in Form des Entwurfs in der
Anlage zu dieser Beschlussvorlage an. Die Anerkennung erstreckt sich auch auf
eine Beitragsordnung, die zum vorgelegten Entwurf lediglich redaktionelle
Änderungen enthält.
4. Die Stadt Hecklingen tritt dem Verein LAG Börde-Bode-Auen
als Gründungsmitglied bei.
Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region
„Börde-Bode-Auen“ – der auch die Stadt Hecklingen angehört - hat eine
erfolgreiche Förderperiode 2014 bis 2020 abgeschlossen.
Um in der neuen Förderperiode 2023 bis 2027
erneut als LEADER-Region anerkannt zu werden, hat das Land Sachsen-Anhalt die
Vorgabe gemacht, dass sich die lokalen Aktionsgruppen eine Rechtsform geben
müssen. Auf Empfehlung des Landes wird die Rechtsform eines eingetragenen
Vereins angestrebt. Der Verein muss sich bis spätestens Mitte Juli 2022 in
Gründung befinden, da die Gründungsunterlagen zusammen mit der neuen Lokalen
Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ bis zum 1. August 2022 beim
Landesverwaltungsamt eingereicht werden müssen.
Mit Beschluss
195/21 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen sich zu einer Fortführung der
Mitwirkung der Stadt am LEADER-Programm bekannt. Um diesen Beschluss
umzusetzen, muss die Stadt Hecklingen auch Vereinsmitglied im noch zu
gründenden Verein werden.
Die der Vereinsgründung zugrundeliegende
Vereinssatzung wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess erarbeitet. Die
Grundlage der Vereinssatzung bildet die Geschäftsordnung der Lokalen
Aktionsgruppe „Börde-Bode-Auen“ in der Förderperiode 2014 bis 2020, da diese
die Grundzüge der bisherigen Arbeit geregelt hat.
Um diese Geschäftsordnung in eine
rechtsgültige Vereinssatzung zu überführen, wurde durch das Land Sachsen-Anhalt
ein beratender Jurist mit Schwerpunkt Vereinsrecht den Interessengruppen zur
Verfügung gestellt. In mehreren Durchläufen wurde die Vereinssatzung mit dem
Rechtsanwalt und den Kommunalvertretern der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“
abgestimmt. Darüber hinaus wurden die LEADER-spezifischen Fragestellungen mit
der VB ELER diskutiert und abgestimmt.
Die jetzt vorliegende Vereinssatzung erfüllt
auf der einen Seite die LEADER-spezifischen Vorgaben, ist aber auf der anderen
Seite so aufgebaut, dass nur die Grundsätze der zukünftigen Vereinsarbeit hier
verankert sind, um diese schlank zu halten und spätere Anpassungsbedarfe zu
minimieren.
Ergänzt wird die Vereinssatzung durch je
eine Geschäfts- und Beitragsordnung. Die Geschäftsordnung regelt vor allem das
Projektauswahlverfahren sowie die Aufgaben eines zukünftigen
Regionalmanagements. Vereinsbeiträge sollen nicht erhoben werden. Diese
Regelung ist in der derzeit angedachten Beitragsordnung ausgeführt.
Um Mitglied im Verein werden zu können, muss die Stadt Hecklingen sich zu dieser Mitgliedschaft entscheiden und sowohl Satzung als auch Geschäfts- und Beitragsordnung des noch zu gründenden Vereins anerkennen.
Die Dokumente liegen der Beschlussvorlage an. Diese werden in den weiteren beteiligten Kommunen (VGem Egeln, Stadt Staßfurt und Salzlandkreis) gleichlautend beraten. Eine individuelle Anpassung der Dokumente an Sonderwünsche der einzelnen Kommunen ist nicht vorgesehen.
Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.
- Entwurf Vereinssatzung LAG Börde-Bode-Auen e.V.
- Entwurf Geschäftsordnung LAG Börde-Bode-Auen e.V.
- Entwurf Beitragsordnung LAG Börde-Bode-Auen e.V.