Betreff
LEADER - Fortführung der Teilnahme der Stadt Hecklingen am LEADER-Programm durch Eingehen einer Vereinsmitgliedschaft bei Gründung
Vorlage
328/22
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt

               

1.    Die Stadt Hecklingen erkennt die Vereinssatzung des LAG Börde-Bode-Auen e.V., dessen Gründung derzeit in Vorbereitung ist, in Form des Satzungsentwurfs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage an. Die Anerkennung erstreckt sich auch auf eine Vereinssatzung, die zum vorgelegten Entwurf lediglich redaktionelle Änderungen enthält.

2.    Die Stadt Hecklingen erkennt die Geschäftsordnung des LAG Börde-Bode-Auen e.V., dessen Gründung derzeit in Vorbereitung ist, in Form des Entwurfs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage an. Die Anerkennung erstreckt sich auch auf eine Geschäftsordnung, die zum vorgelegten Entwurf lediglich redaktionelle Änderungen enthält.

3.    Die Stadt Hecklingen erkennt die Beitragsordnung des LAG Börde-Bode-Auen e.V., dessen Gründung derzeit in Vorbereitung ist, in Form des Entwurfs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage an. Die Anerkennung erstreckt sich auch auf eine Beitragsordnung, die zum vorgelegten Entwurf lediglich redaktionelle Änderungen enthält.

4.    Die Stadt Hecklingen tritt dem Verein LAG Börde-Bode-Auen als Gründungsmitglied bei.

               


Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ – der auch die Stadt Hecklingen angehört - hat eine erfolgreiche Förderperiode 2014 bis 2020 abgeschlossen.

Um in der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 erneut als LEADER-Region anerkannt zu werden, hat das Land Sachsen-Anhalt die Vorgabe gemacht, dass sich die lokalen Aktionsgruppen eine Rechtsform geben müssen. Auf Empfehlung des Landes wird die Rechtsform eines eingetragenen Vereins angestrebt. Der Verein muss sich bis spätestens Mitte Juli 2022 in Gründung befinden, da die Gründungsunterlagen zusammen mit der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ bis zum 1. August 2022 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden müssen.

Mit Beschluss 195/21 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen sich zu einer Fortführung der Mitwirkung der Stadt am LEADER-Programm bekannt. Um diesen Beschluss umzusetzen, muss die Stadt Hecklingen auch Vereinsmitglied im noch zu gründenden Verein werden.

Die der Vereinsgründung zugrundeliegende Vereinssatzung wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess erarbeitet. Die Grundlage der Vereinssatzung bildet die Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe „Börde-Bode-Auen“ in der Förderperiode 2014 bis 2020, da diese die Grundzüge der bisherigen Arbeit geregelt hat.

Um diese Geschäftsordnung in eine rechtsgültige Vereinssatzung zu überführen, wurde durch das Land Sachsen-Anhalt ein beratender Jurist mit Schwerpunkt Vereinsrecht den Interessengruppen zur Verfügung gestellt. In mehreren Durchläufen wurde die Vereinssatzung mit dem Rechtsanwalt und den Kommunalvertretern der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ abgestimmt. Darüber hinaus wurden die LEADER-spezifischen Fragestellungen mit der VB ELER diskutiert und abgestimmt.

Die jetzt vorliegende Vereinssatzung erfüllt auf der einen Seite die LEADER-spezifischen Vorgaben, ist aber auf der anderen Seite so aufgebaut, dass nur die Grundsätze der zukünftigen Vereinsarbeit hier verankert sind, um diese schlank zu halten und spätere Anpassungsbedarfe zu minimieren.

Ergänzt wird die Vereinssatzung durch je eine Geschäfts- und Beitragsordnung. Die Geschäftsordnung regelt vor allem das Projektauswahlverfahren sowie die Aufgaben eines zukünftigen Regionalmanagements. Vereinsbeiträge sollen nicht erhoben werden. Diese Regelung ist in der derzeit angedachten Beitragsordnung ausgeführt.

Um Mitglied im Verein werden zu können, muss die Stadt Hecklingen sich zu dieser Mitgliedschaft entscheiden und sowohl Satzung als auch Geschäfts- und Beitragsordnung des noch zu gründenden Vereins anerkennen.

Die Dokumente liegen der Beschlussvorlage an. Diese werden in den weiteren beteiligten Kommunen (VGem Egeln, Stadt Staßfurt und Salzlandkreis) gleichlautend beraten. Eine individuelle Anpassung der Dokumente an Sonderwünsche der einzelnen Kommunen ist nicht vorgesehen.

 

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


  • Entwurf Vereinssatzung LAG Börde-Bode-Auen e.V.
  • Entwurf Geschäftsordnung LAG Börde-Bode-Auen e.V.
  • Entwurf Beitragsordnung LAG Börde-Bode-Auen e.V.