Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, keine Rechtsmittel gegen die Verfügung zur Haushaltssatzung 2021 vom 21.06.2021 der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises einzulegen.
Am 29.04.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Hecklingen die
Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept.
Die Beschlüsse wurden an die Kommunalaufsicht des Landkreises zur Genehmigung
übersandt.
Dazu erging die Verfügung vom 21.06.2021 mit folgenden Entscheidungen:
„1. Von einer Beanstandung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt
Hecklingen Nr. 198/21 vom 29.04.2021 zur Haushaltssatzung der Stadt Hecklingen
nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 und Nr. 199/21 vom 29.04.2021 zur
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2021 wird abgesehen.
2. Es ergehen jedoch folgende Anordnungen:
2.1. Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung entsprechend
den Hinweisen in der Begründung unter III. 1. c) weiter zu intensivieren und
die Ergebnisse mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nachzuweisen.
2.2. Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung in Bezug auf §
100 Abs. 5 KVG LSA weiter zu intensivieren und mit Vorlage der nächsten
Haushaltssatzung nebst Anlagen konkrete liquiditätswirksame Maßnahmen zur
Verbesserung des Finanzplans aufzuführen, um die Tilgung der die
Genehmigungsgrenze übersteigenden Liquiditätskredite nachzuweisen.
2.3. Alle Entscheidungen über Neu- und Wiederbesetzungen von Stellen
bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde.
3. In § 4 der Haushaltssatzung 2021 ist der Höchstbetrag der
Liquiditätskredite auf 6.328.252 EUR festgesetzt.
3.1. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 110 Abs. 2 KVG ISA wird
für einen Teilbetrag in Höhe von 5.169.897 EUR uneingeschränkt erteilt.
3.2. Der verbleibende genehmigungspflichtige Teil des Höchstbetrages der
Liquiditätskredite in Höhe von 1.158.355 EUR wird unter der aufschiebenden
Bedingung erteilt, dass die Stadt Hecklingen im anhängigen Klageverfahren zur
Kreisumlage 2017 unterliegt.
Es wird empfohlen keine Rechtsmittel gegen diese Verfügung der Kommunalaufsicht einzulegen. Von einer Beanstandung des Haushaltes wurde abgesehen. Die Anordnungen sind vertretbar.
Haushaltsverfügung vom Salzlandkreis 21.06.2021