Betreff
über die Einlegung von Rechtsmitteln - Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises zur Haushaltssatzung der Stadt Hecklingen 2021
Vorlage
221/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, keine Rechtsmittel gegen die Verfügung zur Haushaltssatzung 2021 vom 21.06.2021 der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises einzulegen.

               


Am 29.04.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept.

 

Die Beschlüsse wurden an die Kommunalaufsicht des Landkreises zur Genehmigung übersandt.

 

Dazu erging die Verfügung vom 21.06.2021 mit folgenden Entscheidungen:     

 

„1. Von einer Beanstandung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hecklingen Nr. 198/21 vom 29.04.2021 zur Haushaltssatzung der Stadt Hecklingen nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 und Nr. 199/21 vom 29.04.2021 zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2021 wird abgesehen.

 

2. Es ergehen jedoch folgende Anordnungen:

 

2.1. Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung entsprechend den Hinweisen in der Begründung unter III. 1. c) weiter zu intensivieren und die Ergebnisse mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nachzuweisen.

 

2.2. Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung in Bezug auf § 100 Abs. 5 KVG LSA weiter zu intensivieren und mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nebst Anlagen konkrete liquiditätswirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzplans aufzuführen, um die Tilgung der die Genehmigungsgrenze übersteigenden Liquiditätskredite nachzuweisen.

 

2.3. Alle Entscheidungen über Neu- und Wiederbesetzungen von Stellen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde.

3. In § 4 der Haushaltssatzung 2021 ist der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 6.328.252 EUR festgesetzt.

 

3.1. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 110 Abs. 2 KVG ISA wird für einen Teilbetrag in Höhe von 5.169.897 EUR uneingeschränkt erteilt.

 

3.2. Der verbleibende genehmigungspflichtige Teil des Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 1.158.355 EUR wird unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass die Stadt Hecklingen im anhängigen Klageverfahren zur Kreisumlage 2017 unterliegt.

 

Es wird empfohlen keine Rechtsmittel gegen diese Verfügung der Kommunalaufsicht einzulegen. Von einer Beanstandung des Haushaltes wurde abgesehen. Die Anordnungen sind vertretbar.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Haushaltsverfügung vom Salzlandkreis 21.06.2021