Betreff
Anpassung der Hundesteuersatzung
Vorlage
234/21
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Hundesteuersatzung in der hier vorliegenden Fassung.
Die Hundesteuersatzung vom 20.06.2020 ist laut Verfügung der
Kommunalaufsicht vom 28.09.2020 rechtlich anzupassen. Dazu wurde sich an der
aktuellen Mustersatzung (Stand 12/2020) des Städte- und Gemeindebundes
orientiert.
Die „alte“ Hundesteuersatzung wird außer Kraft gesetzt und durch diese
Satzung ersetzt. Eine erneute Anpassung der Steuersätze ist nicht erfolgt. Ein
Vergleich der Anpassungen wird als Anlage beigefügt.
Hinweis Kommunalaufsicht
Hundesteuersatzung vom 20.06.2020
Anpassung Hundesteuersatzung 2021
Vergleich alt/neu
Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund 12/2020