Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Hundesteuersatzung in der hier vorliegenden Fassung.


Die Hundesteuersatzung vom 20.06.2020 ist laut Verfügung der Kommunalaufsicht vom 28.09.2020 rechtlich anzupassen. Dazu wurde sich an der aktuellen Mustersatzung (Stand 12/2020) des Städte- und Gemeindebundes orientiert.

 

Die „alte“ Hundesteuersatzung wird außer Kraft gesetzt und durch diese Satzung ersetzt. Eine erneute Anpassung der Steuersätze ist nicht erfolgt. Ein Vergleich der Anpassungen wird als Anlage beigefügt.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Hinweis Kommunalaufsicht

Hundesteuersatzung vom 20.06.2020

Anpassung Hundesteuersatzung 2021

Vergleich alt/neu

Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund 12/2020