Aufstellungsbeschluss zur 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke, Stadt Hecklingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan Groß Börnecke der Stadt Hecklingen soll durch die 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke, Stadt Hecklingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden. Die Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.
2. Die Planungsziele bestehen in der Ermöglichung einer Bebauung der ausgewiesenen Flächen mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen einschließlich der Begründung zur Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die
Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf
landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer
nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine
stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen
Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine
massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler
Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.
Regenerativen
Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen
Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.
Für diesen Standort hat die Sybac On Power GmbH aus Kehrig die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Mit den vorbereitenden Schritten und Abstimmungsgesprächen hat sie die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) beauftragt.
Da sich die Entwicklung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan
ableiten lässt, ist für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen
Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Der Geltungsbereich der Änderung wird in Anlage 1 zu dieser
Beschlussvorlage ausgewiesen.
Die Änderung geschieht im Parallelverfahren zusammen mit der Durchführung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Groß Börnecke“.
Für die Darstellung und Einarbeitung des noch zu entwickelnden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“ in den Teilflächennutzungsplan ist die 1. Teiländerung erforderlich.
Vorliegend wird durch Beschluss das Verfahren zur 1. Änderung des
Teilflächennutzungsplanes angestoßen. Das Verfahren soll dann entsprechend dem
Baugesetzbuch als ordentliches Verfahren geführt werden.
Prüfungserleichterungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens sind nicht
vorgesehen.
Geltungsbereich