Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Groß Börnecke", Stadt Hecklingen OT Groß Börneckegemäß § 2 Abs. 1 BauGB gemäß § 12 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“ zur Errichtung einer Photovoltaik – Freiflächenanlage in der Gemarkung Groß Börnecke, Flur 3, Flurstücke 22/1 (tlw.), 234/26 (tlw.) 406/24 (tlw.) und 27/1 (tlw.) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird eingeleitet.
2. Der Geltungsbereich entsprechend der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Nordwesten, Norden, Nordosten und Osten durch Ackerland und im Süden und Südwesten durch die Bahnanlagen begrenzt. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 98.251 m² (9,82 ha).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung zu erstellen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die
Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf
landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer
nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine
stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen
Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine
massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler
Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.
Regenerativen
Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen
Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.
Für diesen Standort hat die Sybac On Power GmbH aus Kehrig die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Mit den vorbereitenden Schritten und Abstimmungsgesprächen hat sie die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) beauftragt.
Da sich die Entwicklung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan
ableiten lässt, ist für dieses Vorhaben auch eine einzelne Änderung des
wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in Anlage 1
zu dieser Beschlussvorlage ausgewiesen.
Die Änderung des Teilflächennutzungsplanes geschieht im Parallelverfahren zusammen mit der Durchführung des hier angestrebten Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Groß Börnecke“.
Vorliegend wird durch Beschluss das Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Flächennutzungsplanes angestoßen. Das Verfahren soll dann
entsprechend dem § 12 Baugesetzbuch als ordentliches Verfahren geführt werden.
Prüfungserleichterungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens sind nicht
vorgesehen.
Geltungsbereich