Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen
2. Änderung des rechtskräftigen Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
312/22
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Stadt Hecklingen OT Hecklingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Hecklingen soll mit der Firma BauFaktor Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH aus 52428 Jülich ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

               


Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Für diesen Standort hat die Firma BauFaktor Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH aus 52428 Jülich, vertreten durch Herrn Norbert Gams, Geschäftsführer, die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.

Da sich die Entwicklung des Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ableiten lässt, ist für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren zusammen mit dem Bebauungsplan „Solarpark Zum Bahnhof“.

Für die Darstellung und Einarbeitung des noch zu entwickelnden Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ in den Teilflächennutzungsplan ist die 2. Teiländerung erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der Bekanntmachung, welche Anlage zur Beschlussvorlage ist, dargestellt

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Bekanntmachung