Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Hecklingen OT Hecklingen.
Der Vorentwurf ist mit seiner Begründung öffentlich bekannt zu machen und in der Folge öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die
Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans der Stadt
Hecklingen OT Hecklingen beschlossen.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 11 des 16. Jahrganges des
Salzlandkreises vom 02.03.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erstellt. Sollte dieser durch den
Stadtrat gebilligt werden, so erfolgen im nächsten Verfahrensschritt:
- dessen öffentliche Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 (1) BauGB
Der Vorentwurf sowie dessen Begründung nebst Umweltbericht liegen der Beschlussvorlage als Anlage an.
Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung.
Anlage 1 – Vorentwurf
Anlage 2 – Begründung