Bebauungsplan "Solarpark Zum Bahnhof", Stadt Hecklingen OT Hecklingen gemäß §§ 8 und 9 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik –
Freiflächenanlage in der Gemarkung Hecklingen, Flurstück 28 der Flur 3 und Flurstück 43 (tlw.) der Flur 2
gemäß §§ 8, 9 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden und Osten durch
Brachflächen entlang der daran anschließenden Bahnstrecke, im Süden durch landwirtschaftlich genutztes
Grünland und im Westen durch Siedlungsbauten der Straße „Zum Bahnhof“ begrenzt.
Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 12.408 m² (1,24 ha).
Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Hecklingen soll mit der Firma BauFaktor Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH aus 52428 Jülich der städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.
Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.
Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.
Für diesen Standort hat die Firma BauFaktor Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH aus 52428 Jülich, vertreten durch Herrn Norbert Gams, Geschäftsführer, die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.
Der räumliche Geltungsbereich ist in der Bekanntmachung, welche Anlage zur Beschlussvorlage ist, dargestellt.
Bekanntmachung