Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Bebauungsplan "Solarpark Zum Bahnhof"
Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
340/22
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Solarpark Zum Bahnhof“ der Stadt Hecklingen im Ortsteil Hecklingen.

 

Der Vorentwurf ist mit seiner Begründung öffentlich bekannt zu machen und in der Folge öffentlich auszulegen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.

               


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ in Hecklingen beschlossen.

 

Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 11 des 16. Jahrganges des Salzlandkreises vom 02.03.2022 öffentlich bekannt gemacht.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erstellt. Sollte dieser durch den Stadtrat gebilligt werden, so erfolgen im nächsten Verfahrensschritt:

 

-       dessen öffentliche Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie

-       die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 (1) BauGB               

 

Der Vorentwurf sowie dessen Begründung nebst Umweltbericht liegen der Beschlussvorlage als Anlage an.

 

Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anlage 1 – Vorentwurf zum Bebauungsplan

Anlage 2 – Begründung zum Vorentwurf mit Umweltbericht