Entscheidung über die Fortführung des Vorhabens trotz geänderter Kostenschätzung und Feststellung der Unabweisbarkeit
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zur Erneuerung der Radwegbrücke in Gänsefurth. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten und noch in diesem Jahr bei der Investitionsbank vorzulegen.
Für den Fall der Fördermittelzusage mit einer Förderquote von 95 % beschließt der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Durchführung der Baumaßnahme und die dafür notwendige Bereitstellung der finanziellen Mittel für Auszahlungen in Höhe von 1.000.000 € sowie die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel von bis zu 50.000 €.
Im Falle einer niedrigeren Förderquote sind die bereitgestellten Umfänge an Finanzmitteln entsprechend zu reduzieren.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hatte im
Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2021 das Projekt Erneuerung der Radwegbrücke
Gänsefurth aufgenommen. Hierbei waren für 2021 Auszahlungen in Höhe von 57.000
€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 238.100 €
eingeplant.
Die Brücke war zu diesem Zeitpunkt in
schlechtem aber benutzbarem Zustand.
Die Verwaltung hatte zur Vorbereitung der
Baumaßnahme einen Antrag bei LEADER zur Bereitstellung von Fördermitteln
gestellt.
Vor der Entscheidung über die
Fördermittelvergabe wurde der Antrag ebenfalls durch die Verwaltung
zurückgezogen, da ein Förderprogramm der Investitionsbank eine höhere
Förderquote versprach.
Zur Vorbereitung der Antragstellung wurde
durch die Verwaltung ein Ingenieurbüro gebunden, welches die notwendigen
Planungen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI vorantreiben sollte. Dies wurde
zwischenzeitlich realisiert.
Mittlerweile hat sich der Brückenzustand
weiter verschlechtert. Die bisher noch möglichen Ausbesserungsarbeiten am Fahrweg
sind aufgrund des Zustandes der unterliegenden Balken schlichtweg nicht mehr
möglich. Ersatzbohlen können am Balken nicht mehr befestigt werden.
Zudem sind die Auf- und Wiederlager der
Brücke nicht mehr sicher. Teilweise sind die Bauwerke sogar gerissen und
müssten erneuert werden.
Aus Sicherheitsgründen wurde die Brücke
zwischenzeitlich gesperrt.
Das Schadensbild weitet die notwendigen
Arbeiten so aus, dass im Ergebnis der Planungsleistungen ein deutlich höherer
Kostenansatz ermittelt wurde. Die Kostenermittlung liegt dieser
Beschlussvorlage an.
Nach der Sperrung der Brücke kam der
Landkreis auf die Verwaltung zu und wies auf die ferntouristische Bedeutung der
Brücke und des über die Brücke verlaufenden Fernradweges R1 hin. Es wurde
gemeinsam erörtert, dass aufgrund einer ausstehenden Änderung der
Förderbedingungen der Förderantrag zur Erlangung einer 95%igen Förderquote
möglichst noch in diesem Jahr gestellt werden sollte.
Die Stadt Hecklingen befindet sich in diesem
Jahr jedoch in der vorläufigen Haushaltsführung und darf gemäß § 104 KVG LSA
nur sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen entstehen
lassen.
Die Kommunalaufsicht hat hinsichtlich der
Unabweisbarkeit signalisiert, dass der Bestand des Radweges und dessen
Sicherheit unter die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers zu
subsummieren sei. Unter Beachtung des wahrscheinlich zukünftig sinkenden
Fördersatzes ist die Beantragung der Fördermittel noch in diesem Jahr eine
haushaltskonsolidierende Maßnahme. Auch die prognostizierte weitere
Preissteigerung im Baugewerbe drängt zum zeitigen Handeln. Dies sollte zur
Begründung der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit der Maßnahme
hinreichend sein.
Die Kostenberechnung geht derzeit von
Herstellungskosten von ca. 725.000 € aus. Unter Beachtung der Baupreisdynamik
dürfte ein Ausschreibungsergebnis um die 1.000.000 € als realistische Schätzung
betrachtet werden.
Bei einer 95%igen Förderquote würde dies
einen Eigenanteil von 50.000 € nach sich ziehen.
Die Verwaltung bittet insofern um
Feststellung der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit der Maßnahme, um die
Entscheidung zur Fortführung der Vorbereitungen zur Antragstellung und um die
Entscheidung zur Durchführung der Maßnahme für den Fall der Fördermittelzusage.
Hierfür wären formell die finanziellen Mittel (im Ganzen) bereitzustellen.
Die Maßnahme könnte voraussichtlich in den
Jahren 2023-2024 realisiert werden.
1 - Kostenberechnung