Betreff
Bauvorhaben Erneuerung Radwegbrücke Gänsefurth
Entscheidung über die Fortführung des Vorhabens trotz geänderter Kostenschätzung und Feststellung der Unabweisbarkeit
Vorlage
360/22
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zur Erneuerung der Radwegbrücke in Gänsefurth. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten und noch in diesem Jahr bei der Investitionsbank vorzulegen.

Für den Fall der Fördermittelzusage mit einer Förderquote von 95 % beschließt der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Durchführung der Baumaßnahme und die dafür notwendige Bereitstellung der finanziellen Mittel für Auszahlungen in Höhe von 1.000.000 € sowie die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel von bis zu 50.000 €.

Im Falle einer niedrigeren Förderquote sind die bereitgestellten Umfänge an Finanzmitteln entsprechend zu reduzieren.

 

 


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hatte im Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2021 das Projekt Erneuerung der Radwegbrücke Gänsefurth aufgenommen. Hierbei waren für 2021 Auszahlungen in Höhe von 57.000 € vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 238.100 € eingeplant.

Die Brücke war zu diesem Zeitpunkt in schlechtem aber benutzbarem Zustand.

Die Verwaltung hatte zur Vorbereitung der Baumaßnahme einen Antrag bei LEADER zur Bereitstellung von Fördermitteln gestellt.

Vor der Entscheidung über die Fördermittelvergabe wurde der Antrag ebenfalls durch die Verwaltung zurückgezogen, da ein Förderprogramm der Investitionsbank eine höhere Förderquote versprach.

Zur Vorbereitung der Antragstellung wurde durch die Verwaltung ein Ingenieurbüro gebunden, welches die notwendigen Planungen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI vorantreiben sollte. Dies wurde zwischenzeitlich realisiert.

Mittlerweile hat sich der Brückenzustand weiter verschlechtert. Die bisher noch möglichen Ausbesserungsarbeiten am Fahrweg sind aufgrund des Zustandes der unterliegenden Balken schlichtweg nicht mehr möglich. Ersatzbohlen können am Balken nicht mehr befestigt werden.

Zudem sind die Auf- und Wiederlager der Brücke nicht mehr sicher. Teilweise sind die Bauwerke sogar gerissen und müssten erneuert werden.

Aus Sicherheitsgründen wurde die Brücke zwischenzeitlich gesperrt.

Das Schadensbild weitet die notwendigen Arbeiten so aus, dass im Ergebnis der Planungsleistungen ein deutlich höherer Kostenansatz ermittelt wurde. Die Kostenermittlung liegt dieser Beschlussvorlage an.

Nach der Sperrung der Brücke kam der Landkreis auf die Verwaltung zu und wies auf die ferntouristische Bedeutung der Brücke und des über die Brücke verlaufenden Fernradweges R1 hin. Es wurde gemeinsam erörtert, dass aufgrund einer ausstehenden Änderung der Förderbedingungen der Förderantrag zur Erlangung einer 95%igen Förderquote möglichst noch in diesem Jahr gestellt werden sollte.

Die Stadt Hecklingen befindet sich in diesem Jahr jedoch in der vorläufigen Haushaltsführung und darf gemäß § 104 KVG LSA nur sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen entstehen lassen.

Die Kommunalaufsicht hat hinsichtlich der Unabweisbarkeit signalisiert, dass der Bestand des Radweges und dessen Sicherheit unter die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers zu subsummieren sei. Unter Beachtung des wahrscheinlich zukünftig sinkenden Fördersatzes ist die Beantragung der Fördermittel noch in diesem Jahr eine haushaltskonsolidierende Maßnahme. Auch die prognostizierte weitere Preissteigerung im Baugewerbe drängt zum zeitigen Handeln. Dies sollte zur Begründung der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit der Maßnahme hinreichend sein.

Die Kostenberechnung geht derzeit von Herstellungskosten von ca. 725.000 € aus. Unter Beachtung der Baupreisdynamik dürfte ein Ausschreibungsergebnis um die 1.000.000 € als realistische Schätzung betrachtet werden.

Bei einer 95%igen Förderquote würde dies einen Eigenanteil von 50.000 € nach sich ziehen.

Die Verwaltung bittet insofern um Feststellung der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit der Maßnahme, um die Entscheidung zur Fortführung der Vorbereitungen zur Antragstellung und um die Entscheidung zur Durchführung der Maßnahme für den Fall der Fördermittelzusage. Hierfür wären formell die finanziellen Mittel (im Ganzen) bereitzustellen.

Die Maßnahme könnte voraussichtlich in den Jahren 2023-2024 realisiert werden.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2023 ff.

Produkt

54111000

Sachkonto

096200

Maßnahme

Neubau Brücke Geh- und Radweg Bodewiesen Nr. 2

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

1.000.000 € - hiervon vrs. 50.000 € aus Eigenmitteln

 

 


1 - Kostenberechnung