Finanzierungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
unter Bezugnahme auf den Beschluss 360/22 die Durchführung der Maßnahme
„Erneuerung R1-Radwegebrücke Bodewiesen“ in der vorläufigen Haushaltsführung,
entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr
2023 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme bzw. im Haushaltsjahre
2024 als Fortsetzungsmaßnahme.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich
nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 721.000 EUR.
Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt
2023 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2023 (Finanzplanung) sowie dessen
mittelfristige Finanzplanung für 2024:
Haushaltsjahr 2023
(Planjahr) -
Gesamtauszahlungen 360.000 EUR
Haushaltsjahr 2023
(Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 342.000
EUR
(Fördermittel)
Mittelfristige Finanzplanung für 2024 –
Gesamtauszahlungen 361.000 EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2024 –
Gesamteinzahlungen 342.950 EUR (Fördermittel)
Die die Fördermittel übersteigenden Auszahlungen sollen aus Finanzmitteln der Investitionspauschale gedeckt werden.
Mit Beschluss 360/22 hat der Stadtrat die
Fortführung der Maßnahme zur Erneuerung der Radwegebrücke Gänsefurth dem Grunde
nach beschlossen.
Zur Einreichung des Fördermittelantrages
bedarf es unter anderem der positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Diese
kann nach eigener Einschätzung der bislang hergestellten Beschlusslage die
konkrete Finanzierung der Maßnahme nicht entnehmen und regt hierzu eine
ergänzende Beschlussfassung an.
Die derzeitige Kostenschätzung weist
Gesamtkosten in Höhe von ca. 721.000 EUR aus.
Kommt es zur angestrebten 95%igen Förderung,
würden hiervon 684.950 EUR aus Fördermitteln und die restlichen 5 % (36.050
EUR) aus Eigenmitteln erbracht.
Die Verwaltung beabsichtigt nach wie vor, die
Eigenmittel zur Erneuerung der Radwegebrücke aus der jährlich eingehenden
Investitionspauschale zu decken.
Es wird derzeit eingeschätzt, dass die
Baumaßnahme in den nächsten beiden Jahren realisiert werden kann.