Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Bebauungsplan "Wohngebiet Osterwiesen" OT Schneidlingen
hier:Billigung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB
Vorlage
417/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Osterwiesen“ der Stadt Hecklingen im Ortsteil Schneidlingen in Form der Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage.

 

Der Vorentwurf ist mit seiner Begründung öffentlich bekannt zu machen und in der Folge öffentlich auszulegen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.

               


Mit Stadtratsbeschluss 359/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohngebietes in der Gemarkung Schneidlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.

 

Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 52/2022 vom 23. November 2022 bekannt gemacht.

 

Im Verfahren wurde vom Vorhabenträger zwischenzeitlich ein Vorentwurf erstellt. Die Planzeichnung dieses Vorentwurfs ist der Beschlussvorlage als Anlage 1, die Begründung desselben ist der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Im nächsten Verfahrensschritt wären die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen, falls der Stadtrat den Vorentwurf billigt und somit annimmt.

 

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

 

 

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 – Planzeichnung zum Vorentwurf

2 – Begründung zum Vorentwurf