hier:Billigung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Osterwiesen“ der Stadt Hecklingen im Ortsteil Schneidlingen in Form der Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage.
Der Vorentwurf ist mit seiner Begründung öffentlich bekannt zu machen und in der Folge öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
Mit Stadtratsbeschluss 359/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohngebietes in der
Gemarkung Schneidlingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 52/2022 vom 23.
November 2022 bekannt gemacht.
Im Verfahren wurde vom Vorhabenträger zwischenzeitlich ein Vorentwurf
erstellt. Die Planzeichnung dieses Vorentwurfs ist der Beschlussvorlage als Anlage
1, die Begründung desselben ist der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Im nächsten Verfahrensschritt wären die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 (1) BauGB durchzuführen, falls der Stadtrat den Vorentwurf
billigt und somit annimmt.
Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.
1 – Planzeichnung zum Vorentwurf
2 – Begründung zum Vorentwurf