hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
die Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß
Börnecke, Stadt Hecklingen für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein
Sondergebiet SO PV gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich überdeckt die Flurstücke
294/2 (tlw.) und 294/1 (tlw.) sowie Flur 3, Flurstücke 290, 84/1, 82, 80/1
(tlw.), 79/4 (tlw.), 79/3 (tlw.), 79/1 (tlw.) und 78/1 (tlw.) der Flur 5 der
Gemarkung Groß Börnecke.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes wird im Norden, Süden und Westen durch Ackerland und im Osten
durch einen untergeordneten Weg sowie Ackerflächen begrenzt. Die überplante
Fläche hat eine Größe von ca. 115.000 m² (ca. 11,5 ha).
Die Finanzierung der Änderung erfolgt auf der
Grundlage einer zwischen der Stadt Hecklingen und der Photovoltaikgesellschaft
Halle UG (haftungsbeschränkt) noch abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.
Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen
sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen
Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und
Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der
Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft
geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der
Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare
Energien geht.
Regenerativen Energien wie solare Energie bildet
hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen
verstärkt genutzt werden.
Die Photovoltaikgesellschaft Halle UG
(haftungsbeschränkt) hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines
Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“ auf den Flächen einer ehemaligen
Kiesgrube in der Gemarkung Groß Börnecke beantragt. Der Antrag ist Anlage zur
Beschlussvorlage. Betreiber soll dann die Sybac On Power GmbH aus Kehrig sein.
Der
Geltungsbereich (Anlage 2 der Beschlussvorlage) des Plangebietes erstreckt sich
auf den Flurstücken einer ehemaligen Kiesgrube entsprechend der
Übersichtspläne, welche Anlage 3 zur Beschlussvorlage sind. Deshalb handelt es
sich bei dem Plangebiet eindeutig um eine wirtschaftliche Konversionsfläche aus
bergbaulicher Nutzung im Sinne des ab 01.01.2023 geltenden EEG § 48 – Solare
Strahlungsenergie, Abs. 1 Nummer 3 c) Unterpunkt cc).
Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan
ableiten lässt, wäre für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen
Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren
zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Groß Börnecke -
Kiesgrube“.
Für die Darstellung und Einarbeitung des noch zu
entwickelnden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß
Börnecke-Kiesgrube“ in den Teilflächennutzungsplan wäre die 2. Teiländerung
erforderlich.
Dem Vorhaben entgegenstehende Belange sind
derzeit nicht bekannt und würden gegebenenfalls im Laufe des
Bauleitplanverfahrens mittels der durchzuführenden Beteiligungen ergründet.
1 – Antrag auf Aufstellung
2 – Geltungsbereich
3 – Übersichtspläne