hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
- die Annahme des Vorentwurfs zur 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen in der beigefügten Form (Planzeichnung) und Begründung nebst Umweltbericht,
- die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und der Begründung einschließlich des Umweltberichts.
Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Photovoltaikgesellschaft Halle UG
(haftungsbeschränkt) hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines
Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“ auf den Flächen einer ehemaligen
Kiesgrube in der Gemarkung Groß Börnecke beantragt.
Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan
ableiten lässt, wäre für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen
Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren
(vgl. Beschlussvorlage 392/23) zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“.
Durch die Photovoltaikgesellschaft Halle UG
(haftungsbeschränkt) wurden zum Verfahren neben den Unterlagen zum
Aufstellungsbeschluss auch bereits ein Vorentwurf sowie die zugehörige
Begründung nebst Umweltbericht abgegeben und diesbezüglich um Annahme und
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten.
1 – Planzeichnung Vorentwurf
2 – Begründung nebst Umweltbericht