Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen
hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage
394/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt

  1. die Annahme des Vorentwurfs zur 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen in der beigefügten Form (Planzeichnung) und Begründung nebst Umweltbericht,
  2. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und der Begründung einschließlich des Umweltberichts.

Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

               


Die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“ auf den Flächen einer ehemaligen Kiesgrube in der Gemarkung Groß Börnecke beantragt.

Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ableiten lässt, wäre für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren (vgl. Beschlussvorlage 392/23) zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“.

Durch die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) wurden zum Verfahren neben den Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss auch bereits ein Vorentwurf sowie die zugehörige Begründung nebst Umweltbericht abgegeben und diesbezüglich um Annahme und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Planzeichnung Vorentwurf

2 – Begründung nebst Umweltbericht