hier: Beschluss über die Abwägung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
Der Stadtrat
der Stadt Hecklingen beschließt:
- Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 (2), § 3 (1) und §
4 (1) Bau GB zum Vorentwurf der 2. Teiländerung des
Teilflächennutzungsplans Hecklingen der Stadt Hecklingen vorgebrachten
Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der
Stadt Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und
Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage 1 zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
vorgebracht.
- Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 10) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
- Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird beauftragt, den
Behörden deren Anregungen und Hinweisen den Inhalt des Planes wesentlich
berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu
geben.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
10.02.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Teiländerung des
Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen gefasst. Dieser wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises
vom 02.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Vorentwurf wurde mit Beschluss des
Stadtrates vom 16.06.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die öffentliche Auslegung fand vom 22.08.2022 bis zum 23.09.2022 statt.
Mit Schreiben vom 17.08.2022 wurden zudem die
Behörden, sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden
zur Stellungnahme aufgefordert.
Die im Zuge der Auslegung und im Ergebnis der
Aufforderung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen der
Beschlussvorlage als Anlage 2 an.
Diese Stellungnahmen sind im nächsten
Verfahrensschritt abzuwägen. Hierzu wurde vom Vorhabenträger ein
Abwägungskatalog erarbeitet.
Insofern der Stadtrat diesem
Abwägungsvorschlag folgen kann, wird um Beschlussfassung gebeten.
1 – Abwägungskatalog zu Stellungnahmen zum Vorentwurf
2 – Stellungnahmen zum Vorentwurf gebündelt