Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen
hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss über dessen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Vorlage
400/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen. Die vorliegende Begründung wird gebilligt.

 

Der Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Hinweispflichten des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB und § 3 Absatz 3 BauGB gelten entsprechend.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen gefasst.  Dieser wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises vom 02.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.06.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand vom 22.08.2022 bis zum 23.09.2022 statt.

Mit Schreiben vom 17.08.2022 wurden zudem die Behörden, sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden zur Stellungnahme aufgefordert.

Die im Zuge der Auslegung und im Ergebnis der Aufforderung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen der Beschlussvorlage als Anlage 3 an. Zudem wurden Sie in die Entwürfe der Planzeichnungen (soweit relevant) und in den Entwurf der Begründung eingearbeitet.

Der Entwurf der Planzeichnung ist der Beschlussvorlage als Anlage 1, der Entwurf der Begründung ist der Beschlussvorlage als Anlage 2 angefügt.

Als Anlage 4 ist dem Beschluss zudem eine Liste der eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf angefügt.

Im nächsten Verfahrensschritt wäre nach dem Baugesetzbuch der Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen zu bestätigen, die Begründung zu billigen und beides gemäß § 3 (2) BauGB zur Auslegung zu bestimmen. Zudem wären zum Entwurf entsprechend § 4(2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – 2. Teiländerg. TeilFNP Stadt Hecklingen Planzeichnung Entwurf

2 – 2. Teiländerg. TeilFNP Stadt Hecklingen Begründung Entwurf

3 – Stellungnahmen zum Vorentwurf gebündelt

4 – Liste umweltbezogener Stellungnahmen zum Vorentwurf