Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Bebauungsplan "Solarpark Zum Bahnhof" OT Hecklingen der Stadt Hecklingen
hier: Beschluss über die Abwägung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
Vorlage
399/23
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 (2), § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage 1 zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
  2. Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 12) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
  3. Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird beauftragt, den Behörden deren Anregungen und Hinweisen den Inhalt des Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen der Stadt Hecklingen gefasst.  Dieser wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises vom 02.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.06.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand vom 22.08.2022 bis zum 23.09.2022 statt.

Mit Schreiben vom 17.08.2022 wurden zudem die Behörden, sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden zur Stellungnahme aufgefordert.

Die im Zuge der Auslegung und im Ergebnis der Aufforderung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen der Beschlussvorlage als Anlage 2 an.

Diese Stellungnahmen sind im nächsten Verfahrensschritt abzuwägen. Hierzu wurde vom Vorhabenträger ein Abwägungskatalog erarbeitet (Anlage 1 zur Beschlussvorlage).

Insofern der Stadtrat diesem Abwägungsvorschlag folgen kann wird um Beschlussfassung gebeten.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Abwägungskatalog zu Stellungnahmen zum Vorentwurf

2 – Stellungnahmen zum Vorentwurf gebündelt