hier: Beschluss über die Abwägung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2
(2), § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB zum Vorentwurf des
Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen vorgebrachten
Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der
Stadt Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und
Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage 1 zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
vorgebracht.
- Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 12) wird
Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
- Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird
beauftragt, den Behörden deren Anregungen und Hinweisen den Inhalt des
Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der
Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
10.02.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Zum Bahnhof“
OT Hecklingen der Stadt Hecklingen gefasst.
Dieser wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises vom 02.03.2022 ortsüblich
bekannt gemacht.
Der Vorentwurf wurde mit Beschluss des
Stadtrates vom 16.06.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die öffentliche Auslegung fand vom 22.08.2022 bis zum 23.09.2022 statt.
Mit Schreiben vom 17.08.2022 wurden zudem die
Behörden, sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden
zur Stellungnahme aufgefordert.
Die im Zuge der Auslegung und im Ergebnis der
Aufforderung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen der
Beschlussvorlage als Anlage 2 an.
Diese Stellungnahmen sind im nächsten
Verfahrensschritt abzuwägen. Hierzu wurde vom Vorhabenträger ein
Abwägungskatalog erarbeitet (Anlage 1 zur Beschlussvorlage).
Insofern der Stadtrat diesem
Abwägungsvorschlag folgen kann wird um Beschlussfassung gebeten.
1 – Abwägungskatalog zu Stellungnahmen zum Vorentwurf
2 – Stellungnahmen zum Vorentwurf gebündelt