Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Bebauungsplan "Solarpark Zum Bahnhof" OT Hecklingen der Stadt Hecklingen
hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss über dessen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Vorlage
401/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen. Die vorliegende Begründung sowie der zum Vorhaben vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Hinweispflicht des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB gilt entsprechend.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen gefasst.  Dieser wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises vom 02.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.06.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand vom 22.08.2022 bis zum 23.09.2022 statt.

Mit Schreiben vom 17.08.2022 wurden zudem die Behörden, sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden zur Stellungnahme aufgefordert.

Die im Zuge der Auslegung und im Ergebnis der Aufforderung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen der Beschlussvorlage als Anlage 3 an. Zudem wurden Sie in die Entwürfe der Planzeichnungen (soweit relevant) und in den Entwurf der Begründung eingearbeitet.

Der Entwurf der Planzeichnung ist der Beschlussvorlage als Anlage 1, der Entwurf der Begründung ist der Beschlussvorlage als Anlage 2 angefügt.

Zudem liegt der Beschlussvorlage der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zum Entwurf der Gesellschaft für Infrastrukturplanungen mbH als Anlage 4 an. Die Gesellschaft ging zum Zeitpunkt der Erstellung davon aus, dass der Bebauungsplan die Bezeichnung „Errichtung von PV-Anlagen am Bahnhof Hecklingen“ tragen wird. Zwischenzeitlich erfolgte eine hiervon abweichende Namensfindung, die den materiellen Inhalt des Fachbeitrages jedoch nicht berührt.

Anlage 5 zur Beschlussvorlage bildet eine Liste der eingegangen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf.

Im nächsten Verfahrensschritt wäre nach dem Baugesetzbuch der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen zu bestätigen, die Begründung zu billigen und beides gemäß § 3 (2) BauGB zur Auslegung zu bestimmen. Zudem wären zum Entwurf entsprechend § 4(2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Bebauungsplan „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen Planzeichnung Entwurf

2 – Bebauungsplan „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen Begründung Entwurf

3 – Stellungnahmen zum Vorentwurf gebündelt

4 – Bebauungsplan „Solarpark Zum Bahnhof“ AFB Entwurf

5 – Liste umweltbezogener Stellungnahmen zum Vorentwurf