Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Handbuch zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten der Stadt Hecklingen in Form der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.
Mit der Verabschiedung des Artikel 1 des
Gesetzes über ein neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für die
Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 hat der Gesetzgeber die
Umstellung von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung
(Doppik) auf den Weg gebracht. Im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom
14.02.2008 im Artikel 6 wurde der Stichtag zur Einführung des NKHR auf den
01.01.2013 verschoben. Danach haben alle Kommunen spätestens ab 01.01.2013 ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppischen Buchführung zu erfassen und
abzubilden.
Zur Einführung der doppelten Buchführung ist
zwingend die Erstellung einer Eröffnungsbilanz erforderlich. Hierzu sind
sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen einer sogenannten
Erstinventur zu erfassen und zu bewerten.
Hinsichtlich der Bewertung soll sich diese an
der Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen
Verbindlichkeiten (Bewertungsrichtlinie – BewertRL) des Landes Sachsen-Anhalt,
bekanntgemacht durch Runderlass des MI vom 09.04.2006 – 32.3-10401/I-3
orientieren.
Ergänzend hierzu hat die Verwaltung im
Bemühen um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung des
Gesamtvermögens und der Verbindlichkeiten durch die Stadt Hecklingen ein
Handbuch zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen
Verbindlichkeiten erarbeitet, welches inklusive seiner Anlagen als Grundlage
der Eröffnungsbilanz durch den Stadtrat zu beschließen ist.
1 – Handbuch zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten der Stadt Hecklingen