Betreff
Eröffnungsbilanz der Stadt Hecklingen zum 01.01.2013
Vorlage
405/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die geprüfte und durch das Rechnungsprüfungsamt uneingeschränkt bestätigte Eröffnungsbilanz der Stadt Hecklingen zum 01.01.2013 mit einer Bilanzsumme von 33.866.658,61 € und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 781.069,50 € nebst Anhang in der beigefügten Fassung.

               


Mit der Verabschiedung des Artikel 1 des Gesetzes über ein neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 hat der Gesetzgeber die Umstellung von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung (Doppik) auf den Weg gebracht. Im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 im Artikel 6 wurde der Stichtag zur Einführung des NKHR auf den 01.01.2013 verschoben. Danach haben alle Kommunen spätestens ab 01.01.2013 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppischen Buchführung zu erfassen und abzubilden.

Zur Einführung der doppelten Buchführung ist zwingend die Erstellung einer Eröffnungsbilanz erforderlich. Hierzu sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen einer sogenannten Erstinventur zu erfassen und zu bewerten.

Unter Anwendung der Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt sowie des hierzu ergänzend anzuwendenden Handbuches der Stadt Hecklingen zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten der Stadt Hecklingen (vgl. BVL 404/23) wurde durch die Verwaltung die gemäß § 114 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – im weiteren KVG LSA - (vormals § 104b Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt – im Weiteren GO LSA) aufzustellende Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2013 erarbeitet.

Nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz wurde diese entsprechend § 140 (1) Nr. 6 KVG LSA i.V.m. §§ 114 (6), 137 KVG LSA dem Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises zur Prüfung gemäß § 114 (4), (5) KVG LSA (vormals § 104b (4), (5) GO LSA) vorgelegt.

Da die Prüfung beginnend am 14.03.2022 mit Unterbrechungen in den Räumlichkeiten der Stadt Hecklingen stattfand, wurden mitgeteilte Bemerkungen und Hinweise unmittelbar in die Eröffnungsbilanz eingearbeitet.

Die Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von 33.866.658,61 € weist auf der Aktivseite unter Punkt 4 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 781.069,50 € aus. Damit ist die Stadt Hecklingen bilanziell überschuldet im Sinne des § 98 (5) KVG LSA.

Mit Datum vom 15.12.2022 fertigte das RPA des Salzlandkreises den Bestätigungsvermerk zur Eröffnungsbilanz der Stadt Hecklingen gemäß § 114 (5) S. 3 KVG LSA, welcher der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt ist.

Nach § 45 (1) KVG LSA ist die Vertretung (der Stadtrat) für alle Angelegenheiten der Kommune zuständig, soweit die Zuständigkeit nicht bei einem Ausschuss oder dem Hauptverwaltungsbeamten liegt, weshalb der Stadtrat der Stadt Hecklingen über die Eröffnungsbilanz (nebst Anhang) zu beschließen hat.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Eröffnungsbilanz der Stadt Hecklingen zum 01.01.2013 nebst Anhang (EÖB)

2 – Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) zum 01.01.2013 der Stadt Hecklingen