Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die geprüfte und durch das Rechnungsprüfungsamt uneingeschränkt bestätigte Eröffnungsbilanz der Stadt Hecklingen zum 01.01.2013 mit einer Bilanzsumme von 33.866.658,61 € und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 781.069,50 € nebst Anhang in der beigefügten Fassung.
Mit der Verabschiedung des Artikel 1 des
Gesetzes über ein neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für die
Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 hat der Gesetzgeber die
Umstellung von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung
(Doppik) auf den Weg gebracht. Im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom
14.02.2008 im Artikel 6 wurde der Stichtag zur Einführung des NKHR auf den
01.01.2013 verschoben. Danach haben alle Kommunen spätestens ab 01.01.2013 ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppischen Buchführung zu erfassen und
abzubilden.
Zur Einführung der doppelten Buchführung ist
zwingend die Erstellung einer Eröffnungsbilanz erforderlich. Hierzu sind
sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen einer sogenannten
Erstinventur zu erfassen und zu bewerten.
Unter Anwendung der Bewertungsrichtlinie des
Landes Sachsen-Anhalt sowie des hierzu ergänzend anzuwendenden Handbuches der
Stadt Hecklingen zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten
der Stadt Hecklingen (vgl. BVL 404/23) wurde durch die Verwaltung die gemäß §
114 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – im weiteren KVG LSA -
(vormals § 104b Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt – im Weiteren
GO LSA) aufzustellende Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2013
erarbeitet.
Nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz
wurde diese entsprechend § 140 (1) Nr. 6 KVG LSA i.V.m. §§ 114 (6), 137 KVG LSA
dem Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises zur Prüfung gemäß § 114 (4), (5)
KVG LSA (vormals § 104b (4), (5) GO LSA) vorgelegt.
Da die Prüfung beginnend am 14.03.2022 mit
Unterbrechungen in den Räumlichkeiten der Stadt Hecklingen stattfand, wurden
mitgeteilte Bemerkungen und Hinweise unmittelbar in die Eröffnungsbilanz eingearbeitet.
Die Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme
von 33.866.658,61 € weist auf der Aktivseite unter Punkt 4 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 781.069,50 € aus. Damit ist
die Stadt Hecklingen bilanziell überschuldet im Sinne des § 98 (5) KVG LSA.
Mit Datum vom 15.12.2022 fertigte das RPA des
Salzlandkreises den Bestätigungsvermerk zur Eröffnungsbilanz der Stadt
Hecklingen gemäß § 114 (5) S. 3 KVG LSA, welcher der
Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt ist.
Nach § 45 (1) KVG LSA ist die Vertretung (der
Stadtrat) für alle Angelegenheiten der Kommune zuständig, soweit die
Zuständigkeit nicht bei einem Ausschuss oder dem Hauptverwaltungsbeamten liegt,
weshalb der Stadtrat der Stadt Hecklingen über die Eröffnungsbilanz (nebst
Anhang) zu beschließen hat.
1 – Eröffnungsbilanz der Stadt Hecklingen zum 01.01.2013 nebst Anhang (EÖB)
2 – Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz (EÖB) zum 01.01.2013 der Stadt Hecklingen