Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Cochstedt" nebst Vorhaben- und Erschließungsplan
hier: Billigung und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie über die Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Vorlage
419/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Cochstedt“ im OT Cochstedt der Stadt Hecklingen in Form der Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage nebst Anhängen (Anlagen 4,5 und 6 zur Beschlussvorlage).

 

Ferner wird der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum Vorhaben in Form der Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen und der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist mit seiner Begründung und dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Folge öffentlich auszulegen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.

               


Mit Beschluss 309/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Cochstedt“ gefasst.

 

Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 09/22 vom 23.02.2022 bekannt gemacht.

 

Zwischenzeitlich wurde im Verfahren ein Vorentwurf erarbeitet. Die Planzeichnung dieses Vorentwurfs ist der Beschlussvorlage als Anlage 1, die Begründung desselben ist der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Ferner wurde eine Planzeichnung zum Vorhaben- und Erschließungsplan im Vorentwurf erstellt. Diese ist der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigegeben.

 

In Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf wurden außerdem folgende Unterlagen erarbeitet, die Anhänge der Begründung sind:

-       ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 4)

-       ein Blendgutachten (Anlage 5)

-       ein geotechnischer Bericht (Anlage 6).

 

Im nächsten Verfahrensschritt wären die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen, falls der Stadtrat den Vorentwurf billigt und somit annimmt.

 

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 – Planzeichnung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

2 – Begründung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

3 – Planzeichnung Vorentwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan

4 – artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

5 – Blendgutachten

6 – geotechnischer Bericht