Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben - Börde vom September 2019 (Planteil mit Begründung).


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer 4-wöchigen Auslegung statt, es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.


Gemäß § 4 Abs.1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.