Betreff
Zustimmung zur Nutzung des Schulmuseums durch die Gemeinschaftsschule Wanzleben.
Vorlage
02/OR/18
Art
BV-OR

Der Ortschaftsrat des Zuckerdorfes Klein Wanzleben stimmt der Nutzung des Schulmuseums, einschl. der Küche des Schulmuseums für die Dauer der Unterbringung der Gemeinschaftsschule Wanzleben, unter folgenden Bedingungen zu:

-          das Schulmuseum wird nur durch Lerngruppen (keine Klassenstärke) genutzt,

-          die ständige Anwesenheit einer verantwortlichen Lehrkraft der Gemeinschaftsschule während der Nutzung des Schulmuseums ist zwingend notwendig,

-          die vorhandenen Tische und Stühle sind auszutauschen und ordnungsgemäß einzulagern,

-          die Küche des Schulmuseums ist vollständig leer zu räumen und das Mobiliar ordnungsgemäß einzulagern,

-          Veranstaltungen im Sinne der Ortschaft oder der Grundschule Klein Wanzleben im Schulmuseum sind nach Absprache mit der Gemeinschaftsschule durch die Gemeinschaftsschule zur gewährleisten.


Die Planungen und Vorbereitungen zum Umzug der Grundschule Klein Wanzleben nach Seehausen schreiten voran, so dass weiterhin der Auszug der Grundschule Klein Wanzleben in den Winterferien 2019 geplant ist. Der Zeitraum der Auslagerung beträgt voraussichtlich zwei Jahre.

Seitens der Stadt Wanzleben - Börde wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern beider Grundschulen, beider Kindertagesstätten, dem Bauhof und der Verwaltung gebildet. In regelmäßigen Abständen tagt die Arbeitsgruppe und plant die notwendigen Schritte.

Der Landkreis Börde teilte uns nunmehr mit, dass die maximale Kostenobergrenze 610.000 € beträgt. Mit diesen 610.000 € soll das Schulobjekt so ertüchtigt werden, dass es als Interimslösung für die Unterbringung der Gemeinschaftsschule ausreicht. Die 610.000 € reichen nicht aus, um das Gebäude vollumfänglich zu sanieren, so dass Abstriche gemacht und Prioritäten gesetzt werden müssen.

Ziel ist es, nur Räume zu renovieren, die nach Auszug der Gemeinschaftsschule von der Grundschule und dem Hort weiter genutzt werden. Nicht nur als Interimslösung, sondern als Investition in das Gebäude sind hingegen die Erneuerung der Fenster und der bereits seit vielen Jahren nicht erfüllten Brandschutzauflagen anzusehen. Ohne die Mittel des Landkreises Börde wäre es aus dem Haushalt der Stadt Wanzleben - Börde nur schwer möglich, diesen hohen Finanzbedarf aufzubringen. 

Zunächst war es der Wunsch der Verwaltung, zukünftig, das komplette Gebäude zu nutzen. Auf Grund der nicht ausreichenden Mittel ist nunmehr eine spätere Nutzung der 4. Etage (3. OG) nicht mehr vorgesehen und diese Etage wird auch nicht durch die Gemeinschaftsschule genutzt werden. Das hat zur Folge, dass der Landkreis anfragt, nun auch das Schulmuseum und den dazugehörigen Klassenraum (Küche des Schulmuseums) mit zu benutzen. Das Schulmuseum soll dabei nicht leergezogen werden, sondern nur für kleinere Lerngruppen genutzt werden. Die Küche des Schulmuseums soll hingegen leer gezogen, die Möbel ordnungsgemäß eingelagert und der Raum als Klassenraum genutzt werden.

 

Die Benutzung des Schulmuseums fällt gemäß § 17 Abs. 3, Ziff. 1 i.V.m. mit der Anlage 1 der Hauptsatzung in die Entscheidung des Ortschaftsrates des ZD Klein Wanzleben.


Anlage:

 

Anschreiben des Landkreises Börde vom 07.09.2018