Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Einfamilienhaus nördlich des Ampfurther Weges“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines Einfamilienhauses schaffen.
Es liegt ein Antrag
des Grundstückseigentümers zur Aufstellung eines B-Planes vor.
Der Geltungsbereich
des B-Planes soll in der Gemarkung Wanzleben aus der Flur 7 das Flurstück 138/6
umfassen.
Die Fläche befindet
sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Zur
bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer
verbindlichen Bauleitplanung erforderlich.
Zukünftig ist der
Bereich im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Der B-Plan wird
somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im
Plan als Anlage dargestellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Finanzierung:
Die Kosten des
Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer
getragen.
Der Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Luftbild mit Darstellung des Geltungsbereiches (unmaßstäblich)