Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan "Einfamilienhaus nördlich des Ampfurther Weges"
Vorlage
160/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Einfamilienhaus nördlich des Ampfurther Weges“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.


Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses schaffen.

Es liegt ein Antrag des Grundstückseigentümers zur Aufstellung eines B-Planes vor.

Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Wanzleben aus der Flur 7 das Flurstück 138/6 umfassen.

Die Fläche befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.

Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich.

Zukünftig ist der Bereich im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Der B-Plan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Plan als Anlage dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen.

Der Stadt entstehen somit keine Kosten.


Anlagenverzeichnis:
Luftbild mit Darstellung des Geltungsbereiches (unmaßstäblich)