Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen einschließlich Repowering die Aufhebung aller entgegenstehenden Beschlüsse.


Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit Antragstellern aufzunehmen, mit dem Ziel, die Errichtung von Windkraftanlagen zu den bestmöglichen Bedingungen für die Stadt Wanzleben - Börde zu begleiten und somit die Einflussnahme der Stadt und der Ortschaften sowie deren Interessen zu sichern. Die Ortsbürgermeister der betroffenen Ortschaften sind an den Verhandlungen zu beteiligen.


Für Einzelstandorte von Windkraftanlagen sind die Verhandlungen so zu führen, dass die vertraglichen Inhalte analog zu denen der Vorranggebiete dargestellt werden.


Es liegt eine Anfrage zur Errichtung eines Windparks / Repowering im Vorranggebiet Wellen / Klein Rodensleben / Groß Rodensleben und Hohendodeleben vor. Die letzte Sitzung des Stadtrates hat gezeigt, dass die grundsätzliche Haltung, die Errichtung von Windkraftanlagen auf unserem Stadtgebiet nicht zu unterstützen, nicht mehr von allen Stadträten getragen wird. Die Beratung der Thematik soll dem Ziel dienen, den gefassten Grundsatzbeschluss zu überprüfen.

Im vorliegenden Antrag geht es um die im Regionalen Entwicklungsplan (REP) gelegenen Vorranggebiete. Die Flächen in Hohendodeleben, die für die Errichtung in Frage kommen, sind nach Aussage des Antragstellers im Eigentum der Stadt.  Es würde sich für die Stadt aus finanzieller Sicht mehrfach lohnen, es gäbe eine Pachteinnahme und die Gewerbesteuer. Darüber hinaus Erträge aus dem EEG2021.

 

Mit dem Beschluss wird gewährleistet, dass Investoren die Zusammenarbeit mit der Stadt und den Ortschaften gewährleisten. Die Erstellung des B-Planes durch die Investoren und dessen Beratung in den Ortschaftsräten und im Stadtrat ermöglicht die Wahrung der Interessen in den entsprechenden Gebieten.

Der Stadtrat erwartet, dass die direkt in Nachbarschaft zu den Anlagen liegenden Ortschaften eine angemessene Projektförderung für Einzelmaßnahmen erhalten. Diese ist mit den jährlichen Haushaltsplanungen zu untersetzen.

 

Nach Beratung im Hauptausschuss am 22.06.2021 wurde der Beschlusswortlaut entsprechend der gestellten Anträge und Beratung der Hauptausschussmitglieder angepasst und in geänderter Form dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Aktennotiz - Beratung mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg (RPM) zu den Themen Windkraft am 19.03.2021

Anlage 2: Rechtsgrundlagen und finanzielle Betrachtung
Anlage 3 - Antrag des Ortschaftsrates Hohendodeleben an den Stadtrat zur Vorlage 175-
                  BM-19-24 Stand 22.06.2021

Anlage 4 - Standpunkt OBM Hohendodeleben bzw. SR zu Windkraftanlagen in der Stadt
                  Wzl-Börde - Vorlage 175-BM-19-24 - Stand 22.06.2021
Anlage 5 - Antrag OBM Klein Rodensleben