Betreff
Festlegung der Auswahlkriterien für die Konzessionsvergabe - Strom
Vorlage
177/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt für das Verfahren der Stadt Wanzleben - Börde, zur Einräumung des Wegerechts für das Stromversorgunggsnetz der allgemeinen Versorgung gem. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Ortsteile Dreileben, Zuckerdorf Klein Wanzlebern, Remkersleben und Meyendorf, die Auswahlkriterien mit der dazugehörigen Gewichtung (Anlage 2, Anlage 3).


Die Konzessionsverträge für die Stromversorgung mit der Avacon AG enden für den Ortsteil Dreileben am 05.09.2022 und für die Ortsteile Zuckerdorf Klein Wanzleben, Remkersleben sowie Meyendorf am 19.09.2022. Die Stadt Wanzleben - Börde beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.12.2031 für o.g. Ortsteile den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Strom.

 

Nach Ablauf aller Konzessionsverträge möchte die Stadt Wanzleben - Börde einen einheitlichen Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung ab dem 01.01.2032 abschließen.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 vorläufiger Zeitplan

Anlage 2 Auswahlkriterien

Anlage 3 Erläuterung der Auswahlkriterien (Konzept zur Erreichung der Ziele des
               § 1 EnWG

Anlage 4 Entwurf Konzessionsvertrag