Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt für das Verfahren der Stadt Wanzleben - Börde, zur Einräumung des Wegerechts für das Stromversorgunggsnetz der allgemeinen Versorgung gem. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Ortsteile Dreileben, Zuckerdorf Klein Wanzlebern, Remkersleben und Meyendorf, die Auswahlkriterien mit der dazugehörigen Gewichtung (Anlage 2, Anlage 3).
Die Konzessionsverträge
für die Stromversorgung mit der Avacon AG enden für den Ortsteil Dreileben am
05.09.2022 und für die Ortsteile Zuckerdorf Klein Wanzleben, Remkersleben sowie
Meyendorf am 19.09.2022. Die Stadt Wanzleben - Börde beabsichtigt für den Zeitraum
vom 01.10.2022 bis 31.12.2031 für o.g. Ortsteile den Neuabschluss eines
Konzessionsvertrages Strom.
Nach Ablauf aller Konzessionsverträge möchte die Stadt Wanzleben - Börde einen einheitlichen Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung ab dem 01.01.2032 abschließen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 vorläufiger Zeitplan
Anlage 2 Auswahlkriterien
Anlage 3 Erläuterung der Auswahlkriterien (Konzept zur
Erreichung der Ziele des
§ 1 EnWG
Anlage 4 Entwurf Konzessionsvertrag