1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließ den B-Plan "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Juni 2021, als Satzung.

 

2. Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Juni 2021) wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" in der Ortschaft Stadt Wanzleben im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Wohnhäusern für altersgerechtes Wohnen schaffen.


Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt werden.

Aus diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. 

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 04.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 31.05.2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 13.04.2021.

 

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

 

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

 

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:

Begründung B-Plan Südliche Johann Wolfgang von Goethe Straße

Planzeichnung B-Plan Südliche Johann Wolfgang von Goethe Straße

Artenschutzrechtliches Gutachten zum B-Plan Südliche-Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße