1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließ den B-Plan "Südliche
Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt
Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Juni 2021, als Satzung.
2. Die Begründung mit Anlagen
(Satzungsfassung, Stand Juni 2021) wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes
"Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" in der Ortschaft Stadt
Wanzleben im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a und § 13
BauGB beschlossen.
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt
werden.
Aus diesem Grund war eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso
entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen
und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
in der öffentlichen Sitzung am 04.03.2021 gebilligte und zur Auslegung
bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Südliche
Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt
Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 12.04.2021 bis
einschließlich 31.05.2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf
der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“
einsehbar.
Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Anschreiben vom 13.04.2021.
Die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.
Nunmehr ist der
Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan
Südliche Johann Wolfgang von Goethe Straße
Planzeichnung B-Plan
Südliche Johann Wolfgang von Goethe Straße
Artenschutzrechtliches
Gutachten zum B-Plan Südliche-Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße