Betreff
Verlängerung der Sanierungssatzung Seehausen Stadtkern
Vorlage
202/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen und Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Seehausen-Stadtkern“ gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortsetzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2028.


Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Seehausen Stadtkern“ wurde mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Seehausen vom 21.05.1995 verabschiedet. Die Satzung ist seit der öffentlichen Bekanntmachung am 27.07.1997 rechtswirksam.

Gemäß § 235 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind „Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 aufzuheben. Es sei denn, es wird entsprechend § 142 Absatz 3 Satz 4 BauGB eine andere Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll.“


Begründung zur Notwendigkeit der Fortsetzung der Sanierungsmaßnahme:


Die Stadt Wanzleben - Börde hat folgende Argumente, dass die Aufhebung der Sanierungssatzung zum 31.12.2021 nicht erfolgen kann:

             zum einen ist die Sanierungsmaßnahme zu diesem Zeitpunkt noch nicht
            vollständig durchgeführt (§ 162, Satz 1 Nr. 1 BauGB).

             zum anderen stehen Finanzmittel der Städtebauförderung sowie Mittel aus   Ausgleichsbeträgen und personelle Kapazitäten zur Betreuung der                Sanierungsmaßnahme bereit. Damit erweist sich die Sanierungsmaßnahme nicht                 als undurchführbar (§ 162, Satz 1 Nr. 2 BauGB).

                Folgende Sanierungsziele sind noch nicht erfüllt:

             Erneuerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Sanierungsgebiet

             Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zum Rückbau von Ruinen und zur    Grundstücksneuordnung für eine zukünftige Wiederbebauung mit Wohngebäuden

                Für die Realisierung dieser Ziele stehen Fördermittel aus verschiedenen           Förderprogrammen zur Verfügung, so dass sie durchführbar sind.

                Folgende Sanierungsziele sind erst teilweise erfüllt:

             Bewahrung, Erneuerung und Wiederherstellung der stadtbildprägenden Bebauung    unter Beachtung der Ziele des Denkmalschutzes


Es wird eingeschätzt, dass immer noch circa 20 % der stadtbildprägenden Bausubstanz durch dauerhaften Leerstand und schwere bauliche Mängel beeinträchtigt sind, dass ihr dauerhafter Erhalt gefährdet ist. Das hat Auswirkungen auf die städtebauliche Qualität und die städtebaulich-architektonische Struktur des Sanierungsgebietes.

Die Stadt erkennt Chancen in einer erhöhten privaten Nachfrage nach Grundstückserwerb und Gebäudemodernisierungen im Sanierungsgebiet. Sie möchte deshalb die Steuerungsinstrumente der Städtebauförderung und die Anreize einer steuerlichen Abschreibung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nutzen, um diese Nachfrage zu fördern. Außerdem sollen im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme Beratungsleistungen zur Unterstützung der privaten Bauwilligen angeboten werden.

Das am 28.03.2018 vom Stadtrat beschlossene Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde begründet für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Ortsteil Seehausen eine Fortführung bis mindestens zum Jahr 2025.

Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklungen wird eingeschätzt, dass zum Erreichen der genannten Ziele ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren benötigt wird. Aus diesem Grund soll die städtebauliche Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2028 fortgesetzt werden.


Finanzierung: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Analgenverzeichnis: Karte Sanierungsgebiet Stadt Seehausen_Beschlusskarte 2019