Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde geprüfte Jahresrechnung
2014 der Stadt Wanzleben - Börde.
Zugleich entlastet der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde den Bürgermeister.
Gesetzliche Grundlage:
§ 45 (2) i. V. m den §§ 118 und 120 Kommunalverfassungsgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (KVG);
§§ 41 ff. Kommunalhaushaltsverordnung
Gemäß § 118 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Kommune für den Schluss eines jeweiligen Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung anzufertigen und muss klar und übersichtlich sein. Im Jahresabschluss sind, soweit durch Rechtsvorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist, sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie ein Bild der tatsächlichen Vermögen-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht gem. § 118
(2) KVG LSA aus:
einer Ergebnisrechnung,
einer Finanzrechnung,
einer Vermögensrechnung (Bilanz) und
einem Anhang.
und ist gemäß § 118 (3) KVG LSA durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern.
Gemäß §
120 (1) KVG LSA stellt der Hauptverwaltungsbeamte die Vollständigkeit und
Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht des
Rechnungs-prüfungsamtes des Landkreises und der entsprechenden Stellungnahme
der Vertretung vor. Diese entscheidet gem. § 45 (2) Nr. 4 i. V. m. § 120 KVG
LSA mit dem Beschluss zum Jahresabschluss zugleich über die Entlastung des
Hauptverwaltungsbeamten.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde hat die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 in der Zeit von 22.06.2021 bis
31.08.2021 mit Unterbrechungen geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem
Prüfbericht vom 11.10.2021 zu entnehmen.
Die Feststellungen wurden zusammen mit den Prüfern erörtert und für die Zukunft
zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters hierzu ist dem
Beschluss beigefügt.
Unter
Punkt 6 des Prüfberichtes – Wiedergabe
des Bestätigungsvermerks – wurde durch das Rechnungsprüfungsamt die
Jahresrechnung 2014 ohne Einschränkungen bestätigt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2014 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde.
Anlagenverzeichnis: Jahresabschluss 2014 der Stadt Wanzleben - Börde