Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1.
Änderung und Ergänzung des B-Planes „Am See 37A" der Stadt Wanzleben -
Börde OT Stadt Seehausen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 1. Änderung und
Ergänzung des B-Planes „Am See 37A" vorgebrachten Anregungen und Hinweise
in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 9) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss angefügt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und
Anregungen vorgebracht.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
- Landkreis Börde
Die Abwägungsübersicht
(bestehend aus den Seiten 1 bis 9) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 24.02.2022 die Aufstellung der
1. Änderung und
Ergänzung des B-Planes "Am See 37A" in der Ortschaft Stadt Seehausen
beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB
durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Im Jahr 2018 wurde der Bebauungsplan "Am See 37A" im Ortsteil Stadt
Seehausen auf Grundlage des Beschlusses vom 15.02.2018 aufgestellt. Der
Bebauungsplan wurde am 14.06.2018 als Satzung beschlossen und trat mit öffentlicher
Bekanntmachung vom 16.07.2018 in Kraft. In seiner rechtsverbindlichen Fassung
umfasst er die Flurstücke 1634 und 1646 (ehemals Teile der Flurstücke 877 und
903). Die Fläche ist noch nicht bebaut. Die Abgrenzung wurde so gewählt, dass
eine nördlich des Grundstückes befindliche Garage, die durch Dritte genutzt
wurde, noch erhalten werden konnte. Inzwischen wurde die Nutzung der Garage
eingestellt. Zur Umsetzung des plangegenständlichen Vorhabens der Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Garage ist vorgesehen diese Fläche
auszuparzellieren und in das Wohngrundstück einzubeziehen. Dies erfordert die
Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nach Norden auf diese
Teilfläche. Zur Festsetzung einer einheitlich überbaubaren Fläche ist die Einbeziehung
des bisher nicht als überbaubaren Fläche festgesetzten Streifens im Norden der
Flurstücke 1634 und 1646 erforderlich.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes " Am See 37A" in der Ortschaft Stadt Seehausen sowie
der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 08.04.2022 bis einschließlich
09.05.2022 öffentlich aus.
Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben -
Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 25.02.2022.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle Mai 2022