Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Südlich des Weges zum Friedhof" OT Domersleben
Vorlage
251/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes „Südlich des Weges zum Friedhof" der Stadt Wanzleben - Börde OT Domersleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 10) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Börde

 

Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 24.02.2022 die Aufstellung des B-Planes "Südlich des Weges zum Friedhof" in der Ortschaft Domersleben beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde hat weitere Möglichkeiten geprüft, eine Wohnbebauung zu ermöglichen, ohne in die landwirtschaftlich genutzten Flächen eingreifen zu müssen. Hierfür eignen sich die bisher als Gärten genutzten Flächen südlich des Weges zum Friedhof. Der Weg zum Friedhof ist ortsüblich als Straße ausgebaut. An den Weg grenzen im Abschnitt bis zum Eingang zum Friedhof südlich die Flurstücke 269, 271, 273 und 274 an. Das Flurstück 274 wird bereits als Baugrundstück genutzt. Der Geltungsbereich erstreckt sich daher auf die Flurstücke 269 (teilweise), 271 und 273 (teilweise). Für das Flurstück 269 besteht ein konkretes Umsetzungsinteresse

durch eine junge Familie, die aus der Ortschaft stammt und beabsichtigt wieder in

Domersleben zu wohnen und hier zu bauen. Die Erschließung ist straßenseitig durch den Weg zum Friedhof gewährleistet. Das Vorhandensein der Anschlüsse an die Medien der Ver- und Entsorgung wird im Abstimmungsverfahren geprüft.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich des Weges zum Friedhof " in der Ortschaft Domersleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 08.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 öffentlich aus.

Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 25.02.2022.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan „Südlich des Weges zum Friedhof“ OT Domersleben