Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
„Südlich des Weges zum Friedhof" der Stadt Wanzleben - Börde OT
Domersleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes
vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden
Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 10) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
- Landkreis Börde
Die
Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 24.02.2022 die Aufstellung des B-Planes
"Südlich des Weges zum Friedhof" in der Ortschaft Domersleben
beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB
durchgeführt, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Die Stadt Wanzleben
- Börde hat weitere Möglichkeiten geprüft, eine Wohnbebauung zu ermöglichen,
ohne in die landwirtschaftlich genutzten Flächen eingreifen zu müssen. Hierfür
eignen sich die bisher als Gärten genutzten Flächen südlich des Weges zum
Friedhof. Der Weg zum Friedhof ist ortsüblich als Straße ausgebaut. An den Weg
grenzen im Abschnitt bis zum Eingang zum Friedhof südlich die Flurstücke 269,
271, 273 und 274 an. Das Flurstück 274 wird bereits als Baugrundstück genutzt. Der
Geltungsbereich erstreckt sich daher auf die Flurstücke 269 (teilweise), 271
und 273 (teilweise). Für das Flurstück 269 besteht ein konkretes
Umsetzungsinteresse
durch eine junge
Familie, die aus der Ortschaft stammt und beabsichtigt wieder in
Domersleben zu
wohnen und hier zu bauen. Die Erschließung ist straßenseitig durch den Weg zum
Friedhof gewährleistet. Das Vorhandensein der Anschlüsse an die Medien der Ver-
und Entsorgung wird im Abstimmungsverfahren geprüft.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich des Weges zum
Friedhof " in der Ortschaft Domersleben sowie der Entwurf der Begründung
lagen in der Zeit vom 08.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 öffentlich aus.
Zeitgleich waren die
Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter
„Bekanntmachungen“ einsehbar.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte mit Anschreiben vom 25.02.2022.
Als nächster
Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan „Südlich des Weges zum Friedhof“ OT Domersleben