Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Klein Rodensleben - Bahntrasse“ im OT Klein Rodensleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Ziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, durch Festsetzung eines Sondergebietes
„Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2
BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen
und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Das Plangebiet hat
eine Größe von ca. 3,53 ha und ist dem Lageplan zu entnehmen.
Es erstreckt sich
auf das Flurstück 112/2, Flur 2 in der Gemarkung Klein Rodensleben.
Der Bereich ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde als Fläche für Landwirtschaft –
Grünlandnutzung ausgewiesen.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der
Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Finanzierung:
Die
Kosten für den vorhabenbezogenen B-Plan sowie der Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden durch den Begünstigten /
Antragsteller durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der
Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Anschreiben Antrag PV Energy Heroes GmbH vom 20.04.2022
Geltungsbereich B-Plan PV Klein Rodensleben
Luftbild Übersicht Lage PV Klein Rodensleben