Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan "Solarpark Klein Rodensleben -Bahntrasse" OT Klein Rodensleben
Vorlage
257/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Klein Rodensleben - Bahntrasse“ im OT Klein Rodensleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.


Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,53 ha und ist dem Lageplan zu entnehmen.

Es erstreckt sich auf das Flurstück 112/2, Flur 2 in der Gemarkung Klein Rodensleben.

 

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde als Fläche für Landwirtschaft – Grünlandnutzung ausgewiesen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Finanzierung:
Die Kosten für den vorhabenbezogenen B-Plan sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden durch den Begünstigten / Antragsteller durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.


Anlagenverzeichnis:
Anschreiben Antrag PV Energy Heroes GmbH vom 20.04.2022

Geltungsbereich B-Plan PV Klein Rodensleben

Luftbild Übersicht Lage PV Klein Rodensleben