Betreff
Pachtanpassung Kleingartenanlagen
Vorlage
261/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde beschließt die Erhöhung der jährlichen Pacht für

Kleingartenanlagen in 2 Schritten, wie folgt:

Zum 01.01.2023 steigt die jährliche Pacht auf 0,09 €/m².


Zum 01.01.2026 steigt die jährliche Pacht auf den durchschnittlichen Pachtsatz für

Kleingartenanlagen in Sachsen-Anhalt. Den Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde stellt die tatsächliche Höhe in einem gesonderten Beschluss Mitte des Jahres 2025 fest.


Gemäß § 5 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz ist für eine Kleingartenanlage gem. § 2 BKleingG als zulässige Pachthöhe das 4-fache der ortsüblichen Pacht für den gewerblichen Obstbau ansetzbar.


Unter Bezugnahme auf das Gutachten des Landesvermessungsamtes für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.04.2022 ergibt sich eine durchschnittliche Pachthöhe für den gewerblichen Obstanbau von 0,07 €/m²/Jahr. Somit ist rechtlich ein Pachtansatz von 0,28 €/m² zulässig.


 

 


Anlagenverzeichnis:
Erläuterung Pachtanpassung