Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde beschließt die Erhöhung der jährlichen Pacht für
Kleingartenanlagen in
2 Schritten, wie folgt:
Zum 01.01.2023 steigt
die jährliche Pacht auf 0,09 €/m².
Zum 01.01.2026 steigt die jährliche Pacht auf den durchschnittlichen Pachtsatz
für
Kleingartenanlagen in Sachsen-Anhalt. Den Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde stellt die tatsächliche Höhe in einem gesonderten Beschluss Mitte des Jahres 2025 fest.
Gemäß § 5 Abs. 1
Bundeskleingartengesetz ist für eine Kleingartenanlage gem. § 2 BKleingG als
zulässige Pachthöhe das 4-fache der ortsüblichen Pacht für den gewerblichen
Obstbau ansetzbar.
Unter Bezugnahme auf das Gutachten des Landesvermessungsamtes für Vermessung
und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.04.2022 ergibt sich eine
durchschnittliche Pachthöhe für den gewerblichen Obstanbau von 0,07 €/m²/Jahr.
Somit ist rechtlich ein Pachtansatz von 0,28 €/m² zulässig.
Anlagenverzeichnis:
Erläuterung Pachtanpassung