Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet
"Bahnhof – Klein Wanzleben" OT ZD Klein Wanzleben in der Fassung vom
September 2022, die Begründung wird gebilligt. Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung wird
nicht durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Bahnhof – Klein Wanzleben" einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Mit der Aufstellung
des B-Planes ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Entwicklung ergänzender Wohnbebauung zu schaffen, die nach den Maßgaben des
umgebenden städtebaulichen Kontextes die Ausbildung von Wohnbauten in offener
Bebauungsstruktur vorbereiten soll.
Durch Ausweisung von
Bauflächen ist eine Fortführung der umgebenden, vorwiegend wohngeprägten
Nutzungsstruktur beabsichtigt.
Mit vorliegendem
Bebauungsplan nach § 13a BauGB zur Innenentwicklung soll das
Grundstück für die
Wohnbebauung wieder nutzbar gemacht werden.
Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) soll die Errichtung von ca. 16 - 20
Wohngrundstücken
inkl. Wohnbebauung als Einzel- oder Doppelhäuser ermöglicht werden.
Das vorhandene
Bahnhofsgebäude soll umfassend saniert und zur Wohnnutzung
mit bis zu 8
Wohneinheiten umgebaut werden.
Das Plangebiet wird
als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß BauNVO § 4 festgesetzt.
Die
erschließungstechnische Anbindung erfolgt über den Ausbau und die
Erweiterung der
vorhandenen Straße, welche an die Lindenallee anschließt.
Der räumliche
Geltungsbereich des B-Planes erstreckt sich auf die Flurstücke 716; 282/1;
283/1 der Flur 2 in
der Gemarkung Klein Wanzleben und auf das Flurstück 471/146 und eine Teilfläche
des Flurstücks 446/143 der Flur 4 in der Gemarkung Remkersleben.
Er befindet sich im
Nordosten der Ortslage Klein Wanzleben in der Stadt Wanzleben - Börde,
Landkreis Börde.
Die Plangebietsgröße
des Geltungsbereichs des B-Planes beträgt ca. 2,0 ha. Er ist nach § 34 BauGB
dem Innenbereich zugehörig und unmittelbar angrenzend an die
zusammenhängende
Ortsbebauung.
Die Flächen im
Plangebiet befinden sich im Besitz der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH,
Wilmersdorfer Straße 113/114, 10627 Berlin.
Die Grenzen des
Plangebietes werden gebildet:
- im Norden: durch
die Weiterführung der Bahntrasse (Flurstück 446/143) und
vorhandene
Wohnbebauung
- im Osten: durch
die öffentliche Verkehrsfläche „Lindenallee“ (Flurstück 861), sowie
vorhandene
Wohnbebauung (Flurstücke 872; 882)
- im Westen durch
Gewerbeflächen der alten Zuckerfabrik, die nur noch teilweise als
Lager genutzt werden
- im Süden: durch
eine unbebaute Gewerbefläche (Flurstück 10/51)
Das Vorhaben dient
der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Begründung zur Anwendung
des Verfahrens nach § 13a BauGB ist hierzu im Einzelnen unter Punkt 3. der
Begründung des B-Planentwurfs zu entnehmen.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen.
Finanzierung:
Die Kosten für den B-Plan werden durch den Begünstigten / Antragsteller (Deutsche Regionaleisenbahn GmbH) durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Begründung Entwurf
B-Plan „Bahnhof – Klein Wanzleben“
Planzeichnung
Entwurf B-Plan „Bahnhof – Klein Wanzleben“