Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben - Börde in 14 Teilbereichen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB unter Kenntnisnahme des Vorentwurfes vom Januar 2023.
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage durchgeführt.
Gemäß § 5 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB)
regelt der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in
den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde wurde in
den Jahren 2018 bis 2020 aufgestellt.
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 30.06.2021 trat der Flächennutzungsplan in
Kraft.
Nach dem Beschluss über den Flächennutzungsplan
fiel die Entscheidung der Firma Intel für eine Ansiedlung in der Region
Magdeburg. Mit der Entscheidung der Firma Intel zur Errichtung von zwei
Halbleiterfabriken am Standort Eulenberg in der Landeshauptstadt Magdeburg wird
für die Region eine deutliche Dynamisierung der Entwicklung erwartet, die mit
neuen Anforderungen an gewerbliche Bauflächen und Wohnbauflächen verbunden ist.
Der Standort Eulenberg befindet sich westlich der Autobahnauffahrt Wanzleben
der Bundesautobahn A14, die gewerblichen Bauflächen grenzen unmittelbar an die
Stadt Wanzleben - Börde an. Der Standort Eulenberg wurde gemeinsam mit den
Gebietsteilen in der Stadt Wanzleben - Börde und der Gemeinde Sülzetal im
Landesentwicklungsplan 2010 als Vorrangstandort mit übergeordneter
strategischer Bedeutung für neue
Industriestandorte festgelegt. Der Standort
wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation zwischen den drei betroffenen
Städten und Gemeinden entwickelt. Im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma
Intel steht eine erhebliche Steigerung der Nachfrage nach Wohnraum.
Für die Ansiedlung der Arbeitskräfte und deren
Familien in der Region Magdeburg
müssen geeignete Flächen zur Schaffung von
Wohneigentum vorgehalten werden. Weiterhin wird durch die Ansiedlung eine
Dynamisierung der regionalen Wirtschaftsentwicklung erwartet, die die Bereitstellung
weiterer gewerblicher Entwicklungsflächen erfordert.
Als zweiter planungsbestimmender Sachverhalt
hat eine Evaluierung der Einwohnerprognose des wirksamen Flächennutzungsplanes
für den Zeitraum bis zum Jahr 2022 stattgefunden. Diese hat ergeben, dass der
prognostizierte Einwohnerverlust bis 2022 der Stadt Wanzleben - Börde von 324
Einwohnern nicht eingetreten ist. Zwischen der Einwohnerzahl von 2018 als
Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes und dem Jahr 2022 trat lediglich
ein Verlust von 22 Einwohnern ein. Dies erfordert eine Anpassung der
Einwohnerprognose.
Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Darstellung neuer Gewerbegebiete und Wohnbaugebiete eine Aktualisierung der Berechnungen zum Bedarfsnachweis für gewerbliche Bauflächen und Wohngebiete erforderlich. Für die Flächen der nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB aufgestellten Bebauungspläne erfolgen redaktionelle Korrekturen im Plan.
Finanzierung:
Die
Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt 2022, Haushaltsstelle 51100.543101.
Anlagen:
Vorentwurf Begründung 1. Änderung FNP Stadt Wanzleben – Börde
Vorentwurf
Planzeichnung 1. Änderung FNP Stadt Wanzleben - Börde