Betreff
Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogener B-Plan "Solarpark Hinter der Fabrik" Seehausen
Vorlage
344/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Aufstellungsbeschluss sowie die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hinter der Fabrik“ Stadt Seehausen im beschleunigten Verfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem § 13a Abs. 1 des BauGB für eine Teilfläche (14.668 qm) des Flurstücks 782 in der Flur 9 der Gemarkung Seehausen.


Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hinter der Fabrik“ im OT Stadt Seehausen (Börde) ist die geplante Nutzung des ehemaligen Geländes der Zuckerfabrik zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

Im Plangebiet sollen etwa 4.556 aufgeständerte Solarmodule mit einer PV-Generatorfläche von ca. 8.896,7 m² und einer Gesamtleistung von ca. 1.867,96 kWp errichtet werden. Die Montage bzw. Aufstellung der Modultische erfolgt mit einem Spezialsystem ohne Eingriff in den Boden.

 

Das Planvorhaben steht im Kontext zur Energiepolitik des Bundes, welche mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf die Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus regenerativen Energien ausgerichtet ist. Das zur Verfügung stehende Grundstück weist keinerlei oberirdische Bebauung mehr auf, war jedoch bis Anfang der 2000-er Jahre mit Gebäuden der ehemaligen Zuckerfabrik bebaut.

 

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde als Sonderbauflächen Photovoltaikanlagen ausgewiesen.

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Anlagenverzeichnis:
Vorhabenbezogener B-Plan „Solarpark Hinter der Fabrik“ Seehausen - Planzeichnung

Vorhabenbezogener B-Plan „Solarpark Hinter der Fabrik“ Seehausen - Begründung