Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Aufstellungsbeschluss sowie die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hinter der Fabrik“ Stadt Seehausen im beschleunigten Verfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem § 13a Abs. 1 des BauGB für eine Teilfläche (14.668 qm) des Flurstücks 782 in der Flur 9 der Gemarkung Seehausen.
Anlass für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hinter der Fabrik“
im OT Stadt Seehausen (Börde) ist die geplante Nutzung des ehemaligen Geländes
der Zuckerfabrik zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Im Plangebiet sollen
etwa 4.556 aufgeständerte Solarmodule mit einer PV-Generatorfläche von ca.
8.896,7 m² und einer Gesamtleistung von ca. 1.867,96 kWp errichtet werden. Die
Montage bzw. Aufstellung der Modultische erfolgt mit einem Spezialsystem ohne Eingriff
in den Boden.
Das Planvorhaben
steht im Kontext zur Energiepolitik des Bundes, welche mit der Novellierung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf die Erhöhung des Anteils der
Stromerzeugung aus regenerativen Energien ausgerichtet ist. Das zur Verfügung
stehende Grundstück weist keinerlei oberirdische Bebauung mehr auf, war jedoch
bis Anfang der 2000-er Jahre mit Gebäuden der ehemaligen Zuckerfabrik bebaut.
Der Bereich ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde als Sonderbauflächen
Photovoltaikanlagen ausgewiesen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Anlagenverzeichnis:
Vorhabenbezogener B-Plan „Solarpark Hinter der Fabrik“ Seehausen -
Planzeichnung
Vorhabenbezogener B-Plan „Solarpark Hinter der Fabrik“ Seehausen - Begründung