Betreff
Wirtschaftsplan der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH für das Geschäftsjahr 2023
Vorlage
360/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m. § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes den Wirtschaftsplan der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH für das Geschäftsjahr 2023.


Die Stadt Wanzleben - Börde ist gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m.

§ 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes verpflichtet, als 100 %-ige Gesellschafterin, den Wirtschaftsplan der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH zu beschließen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Anlagenverzeichnis:

Wirtschaftsplan 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH