Betreff
Wirtschaftsplan der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH für das Geschäftsjahr 2023
Vorlage
360/BM/19-24
Art
BV-BM
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m. § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes den Wirtschaftsplan der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH für das Geschäftsjahr 2023.
Die Stadt Wanzleben - Börde ist gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m.
§ 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes verpflichtet, als 100 %-ige Gesellschafterin, den Wirtschaftsplan der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH zu beschließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH