Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Wanzleben - Börde (Hebesatzsatzung).

Die Hebesätze werden ab 01. Januar 2024 wie folgt festgelegt:                                              

    Grundsteuer A             500 v. H.                                             

    Grundsteuer B             500 v. H.                                             

    Gewerbesteuer          400 v. H.


Die Stadt Wanzleben - Börde war auf Grund ihrer Haushaltslage 2016 dazu verpflichtet ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) bis 2024 zu verabschieden.

Mit dem beschlossenen HKK 2016 wurde festgelegt die Hebesätze ab 2020 zu erhöhen.

Mit Beschluss der Haushaltssatzung am 28.03.2019 wurde auch das HKK aus 2016 fortgeschrieben. Inhalt wiederum die Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2020.

 

Im 2016 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept war bereits für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf 500 v. H. und bei der Gewerbesteuer auf 400 v. H. und für das Haushaltsjahr 2022 eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf 550 v. H und bei der Gewerbesteuer auf 450 v. H. vorgesehen, welche ausgesetzt wurde.

 

Diese Maßnahme dient der Senkung der aufgelaufenen Fehlbeträge und zur Vermeidung weiterer struktureller Fehlbeträge bis 2026.


Anlagenverzeichnis:

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Wanzleben - Börde
Begründung der Erhöhung der Hebesätze