Betreff
1. Änderung B-Plan "Pestalozziweg" OT Stadt Wanzleben
Vorlage
058/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes "Pestalozziweg" in der Ortschaft Stadt Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. m § 13a und § 13 BauGB.

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes „Pestalozziweg" und die Begründung werden in der beigefügten Fassung (Stand August 2019) bestätigt und die Begründung wird gebilligt.


Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Aufgrund einer fehlerhaften Plangrundlage, musste nach der Vermessung der Geltungsbereich für die erforderliche Erschließung verändert und um ein Flurstück erweitert werden.


Des Weiteren wurden zur besseren Ausnutzung des bebaubaren Bereiches Baugrenzen verschoben bzw. konnten Baugrenzen entfallen.

Die übrigen textlichen Festsetzungen entsprechend dem rechtskräftigen B-Plan vom 24.04.2019 gelten weiter.


Finanzierung:
Es bestehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Mit den Begünstigten wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, dieser regelt die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.


Anlagenverzeichnis:

Begründung 1. Änderung B-Plan „Pestalozziweg“

Planteil 1. Änderung B-Plan „Pestalozziweg“

Anlage 1 – Lageplan ÖbVI