Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes
"Pestalozziweg" in der Ortschaft Stadt Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1
BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.
m § 13a und § 13 BauGB.
Der Entwurf der 1.
Änderung des B-Planes „Pestalozziweg" und die Begründung werden in der
beigefügten Fassung (Stand August 2019) bestätigt und die Begründung wird
gebilligt.
Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Aufgrund einer
fehlerhaften Plangrundlage, musste nach der Vermessung der Geltungsbereich für
die erforderliche Erschließung verändert und um ein Flurstück erweitert werden.
Des Weiteren wurden zur besseren Ausnutzung des bebaubaren Bereiches Baugrenzen
verschoben bzw. konnten Baugrenzen entfallen.
Die übrigen textlichen Festsetzungen entsprechend dem rechtskräftigen B-Plan vom 24.04.2019 gelten weiter.
Finanzierung:
Es bestehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Mit
den Begünstigten wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, dieser regelt
die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.
Anlagenverzeichnis:
Begründung 1. Änderung B-Plan „Pestalozziweg“
Planteil 1. Änderung B-Plan „Pestalozziweg“
Anlage 1 – Lageplan ÖbVI