Betreff
Stellungnahme zur 3. Ä. Teil-FNP Kl. Oschersleben, 1. Ä. Teil-FNP Peseckendorf, 2. Ä. Teil-FNP Gr. Germersleben
Vorlage
132/BAU/19-24
Art
BV-BAU

Der Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt die Zustimmung des Bürgermeisters im Rahmen einer Eilentscheidung zu den Vorentwürfen der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Groß Germersleben, der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Klein Oschersleben und der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Peseckendorf im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde zu.


Im Gebiet der Einheitsgemeinden Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf befindet sich der Windpark Sonnenberg. Auf Basis der rechtswirksamen Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergienutzung bzw. Windkraftnutzung und der rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Klein-Oschersleben „Galgenberg/Schaftal“ und „Die 147 Morgen II“ sowie in der Gemeinde Groß Germersleben „Die 147 Morgen“ besteht dort ein Windpark aus 37 Windenergieanlagen.

Die ENERTRAG SE plant, die bestehenden Alt-Windenergieanlagen (WEA) durch neue effizientere und leistungsstärkere WEA zu ersetzen (Repowering).

Durch die Neuaufstellung des Regionalplanes für die Region Magdeburg sowie die bestehenden Festsetzungen der o.g. rechtskräftigen Bebauungspläne ist für das geplante Repowering die Aufstellung der vorliegenden Teil-Flächennutzungsplanänderungen sowie parallel dazu die Änderung der o.g. Bebauungspläne (zusammengefasst in einem Plan der Stadt Oschersleben) erforderlich.

 

Mit der vorliegenden Planung sollen die folgenden Ziele verfolgt werden:

a) Beitrag der auf die Stadt Oschersleben (Bode) bezogenen Ziele des Klimaschutzes

und Gewinnung erneuerbarer Energien,

b) Anpassung an die aktuellen Ziele der Raumordnung: hier Vorrangstandorte Windenergie des Regionalplans Magdeburg

c) Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 06/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“

d) Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einem transparenten Verfahren,

e) Bewältigung von erkennbaren Konflikten und frühzeitige Abstimmung der öffentlichen und privaten Belange nach ihrer Schutzwürdigkeit,

 

Weitere Ziele können erst durch den nachfolgenden, parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan verfolgt werden. Der vorliegende Flächennutzungsplan kann hierauf bereits hinweisen.

Hierzu zählen insbesondere die Standortsteuerung der einzelnen WEA im Gebiet zur

Vermeidung von Konflikten innerhalb und außerhalb des Plangebietes, die Schaffung von Planungssicherheit für die Vorhabenträger, Vereinfachung für nachfolgende Genehmigungsverfahren durch vorlaufende Gutachten zur Umweltverträglichkeits- prüfung und Artenschutz.

 

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.11.2023 die Anpassung des Geltungsbereiches für die am 27.10.2022 eingeleiteten 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Groß Germersleben und 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Klein-Oschersleben sowie die Einleitung der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Peseckendorf beschlossen.

Das Verfahren der oben genannten Änderung der Teil-Flächennutzungspläne wird in einem Verfahren stattfinden. Mit ihnen wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, die Erweiterungsflächen des Windpark Sonnenberg für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ als Sondergebiet für Windkraftanlagen auszuweisen.

Der Geltungsbereich der Änderungen der Teil-FNPs befindet sich beidseitig der Bundesstraße B 246. Er befindet sich nördlich der Ortsteile Groß Germersleben und Klein Oschersleben und östlich der Ortsteile Peseckendorf und Peseckendorf-Neubau.

 

Mit der E-Mail vom 15.01.2024 wurde die Stadt Wanzleben - Börde über die Planung unterrichtet und aufgefordert, sich bis zum 23.02.2024 zu der Planung zu äußern.

Eine Terminverlängerung wurde der Stadt Wanzleben – Börde aufgrund der Sitzungsfolge bis zum 29.02.2024 gewährt. 

Die finanzielle Beteiligung der Stadt Wanzleben - Börde entsprechend § 6 Abs. 2 EEG wird mit der Stadt Oschersleben vereinbart.


Anlagenverzeichnis:

Anschreiben zur Beteiligung

Planteil

Begründung