Betreff
Hebesatzsatzung der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
072/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden ab 01. Januar 2020 wie folgt festgelegt

Grundsteuer A                450 v.H.

Grundsteuer B                 450 v.H.

Gewerbesteuer                              350 v.H.

 

  1. Die Satzung über die Erhebung von Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer

                (Hebesatzung) entsprechend der Anlage.


Die Stadt Wanzleben - Börde ist auf Grund ihrer Haushaltslage 2016 dazu verpflichtet worden, ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) bis 2024 zu verabschieden.

Mit beschlossenen HKK2016 wurde festgelegt, die Hebesätze ab 2020 zu erhöhen.

Mit Beschluss der Haushaltssatzung am 28.03.2019 wurde auch das HKK aus 2016 fortgeschrieben. Inhalt war wiederum die Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2020.

Diese Maßnahme dient der Senkung der aufgelaufenen Fehlbeträge und zur Vermeidung weiterer struktureller Fehlbeträge bis 2024.


Anlagenverzeichnis:

Hebesatzung der Stadt Wanzleben - Börde