Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet "Rudolf-Breitscheid-Ring" in der Ortschaft ZD Klein Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. m. § 13a und § 13 BauGB.


Ziel der Planung ist die Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern auf dem Flurstück 36/2 Flur 2 in der Gemarkung Klein Wanzleben.


    Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,7 ha.

(Geltungsbereich des Plangebietes siehe Auszug Flurkarte als Anlage).

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern schaffen.

Es liegt ein Antrag des Grundstückseigentümers zur Aufstellung eines B-Planes vor, siehe Anlage zur BV. Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Klein Wanzleben aus der Flur 2 das Flurstück 36/2 umfassen.

Die Fläche befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant.

Eine Nachverdichtung der Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll jedoch aufgrund des derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich.

Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden.

Die Möglichkeit der Aufstellung eines B-Planes im Verfahren nach § 13b BauGB besteht derzeit nur bis zum 31.12.2019. Aus diesem Grund ist es erforderlich das der Stadtratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens noch vor dem 31.12.2019 erfolgt.


Finanzierung:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen.

Der Stadt entstehen somit keine Kosten.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Grundstückseigentümers zur Aufstellung des B-Planes vom 04.10.2019

Flurkartenauszug mit Darstellung des Geltungsbereichs des B-Planes Flur 2, Flurstück 36/2, Gemarkung Klein Wanzleben