Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet
"Rudolf-Breitscheid-Ring" in der Ortschaft ZD Klein Wanzleben gemäß §
2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
i.V. m. § 13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist die Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern auf dem Flurstück
36/2 Flur 2 in der Gemarkung Klein Wanzleben.
Der Geltungsbereich des B-Planes hat
eine Größe von ca. 0,7 ha.
(Geltungsbereich des Plangebietes siehe
Auszug Flurkarte als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern schaffen.
Es liegt ein Antrag
des Grundstückseigentümers zur Aufstellung eines B-Planes vor, siehe Anlage zur
BV. Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Klein Wanzleben aus
der Flur 2 das Flurstück 36/2 umfassen.
Die Fläche befindet
sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der
Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung
erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant.
Eine Nachverdichtung
der Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll jedoch aufgrund des
derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich.
Das Vorhaben dient
der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden.
Die Möglichkeit der Aufstellung eines B-Planes im Verfahren nach § 13b BauGB besteht derzeit nur bis zum 31.12.2019. Aus diesem Grund ist es erforderlich das der Stadtratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens noch vor dem 31.12.2019 erfolgt.
Finanzierung:
Die Kosten des
Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer
getragen.
Der Stadt entstehen somit keine
Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Grundstückseigentümers zur
Aufstellung des B-Planes vom 04.10.2019
Flurkartenauszug mit Darstellung des Geltungsbereichs des B-Planes Flur 2, Flurstück 36/2, Gemarkung Klein Wanzleben