Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes "Südlich
Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße“ im OT Stadt Wanzleben gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. m. § 13a und
§ 13 BauGB.
Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohnhäusern die dem altersgerechten
Wohnen dienen.
Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine
Größe von ca. 9.866 m².
(Geltungsbereich des Plangebietes
Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von Wohnhäusern für altersgerechtes Wohnen schaffen.
Es liegt ein Antrag
des Grundstückseigentümers zur Aufstellung eines B-Planes vor, siehe Anlage zur
BV. Der Geltungsbereich des B-Planes soll in der Gemarkung Wanzleben aus der
Flur 8 die Flurstücke 37, 39/1, 40, 41/5, 1308, 1310, 1312, 1314, 1316, 1318 und
1320 umfassen.
Die Fläche befindet
sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Zur
bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer
verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird
diese Fläche überplant.
Das Vorhaben dient
der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden.
Die Möglichkeit der Aufstellung eines B-Planes im Verfahren nach § 13b BauGB besteht derzeit nur bis zum 31.12.2019. Aus diesem Grund ist es erforderlich das der Stadtratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens noch vor dem 31.12.2019 erfolgt.
Finanzierung:
Die Kosten des
Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten/ Grundstückseigentümer
getragen.
Der Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Antrag auf Aufstellungsbeschluss B-Plan Südlich Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße
Lageplan Geltungsbereich B-Plan Südlich Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße