Betreff
Auslegungsbeschluss B-Plan Wohngebiet "Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
085/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Entwurf des B-Planes Wohngebiet „Rudolf-Breitscheid-Ring“ in der Ortschaft ZD Klein Wanzleben in der beigefügten Fassung (Stand Oktober 2019) und billigt die Begründung.


Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


Der Aufstellungsbeschluss wurde für den o.g. Bebauungsplan bereits durch den Stadtrat mit der BV 074/BM/19-24 gefasst. Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern schaffen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant. Eine Nachverdichtung der Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll jedoch aufgrund des derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich. Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB ist hierzu im Einzelnen dem Kapitel 3.3 der beiliegenden Begründung des B-Planentwurfs zu entnehmen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen. Für die förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen.


Finanzierung:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen.

Der Stadt entstehen somit keine Kosten.


Anlagenverzeichnis:

Begründung B-Plan WG Rudolf-Breitscheid-Ring

Planteil B-Plan WG Rudolf-Breitscheid-Ring