Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Entwurf des B-Planes Wohngebiet
„Rudolf-Breitscheid-Ring“ in der Ortschaft ZD Klein Wanzleben in der
beigefügten Fassung (Stand Oktober 2019) und billigt die Begründung.
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde für den o.g. Bebauungsplan bereits durch den
Stadtrat mit der BV 074/BM/19-24 gefasst. Die Aufstellung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern schaffen. Die Fläche befindet sich im
Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung
ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit
der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant. Eine Nachverdichtung der
Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll jedoch aufgrund des
derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich. Das Vorhaben dient der
Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt werden. Die
Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB ist hierzu im
Einzelnen dem Kapitel 3.3 der beiliegenden Begründung des B-Planentwurfs zu
entnehmen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine
Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen. Für die förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer getragen.
Finanzierung:
Die Kosten des
Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten / Grundstückseigentümer
getragen.
Der Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan WG Rudolf-Breitscheid-Ring
Planteil B-Plan WG Rudolf-Breitscheid-Ring