Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde in der Fassung vom Oktober 2020.
Die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan einschließlich Begründung

und Umweltbericht der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und

die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

 


Nach Abschluss des Verfahrens nach § 2 BauGB (Aufstellung der Bauleitpläne, Verordnungsermächtigung), § 3 BauGB (Beteiligung der Bürger) und § 4 BauGB (Beteiligung der Behörden) ist der abschließende Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch den Stadtrat zu fassen.


Anlagenverzeichnis:
Begründung FNP Oktober 2020

Legende FNP Oktober 2020

Gesamtplan FNP Oktober 2020

Bottmersdorf Oktober 2020

Domersleben Oktober 2020

Dreileben Oktober 2020

Eggenstedt Oktober 2020

Groß Rodensleben Oktober 2020

Hohendodeleben Oktober 2020

Klein Rodensleben Oktober 2020

Klein Wanzleben Oktober 2020

Schleibnitz, Buch, St. Frankfurt, Blumenberg Oktober 2020

Remkersleben Oktober 2020

Seehausen Oktober 2020

Stadt Wanzleben Oktober 2020