Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde in der Fassung
vom Oktober 2020. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht der höheren Verwaltungsbehörde
zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich
bekannt zu machen. |
Nach Abschluss des Verfahrens nach § 2 BauGB (Aufstellung der Bauleitpläne, Verordnungsermächtigung), § 3 BauGB (Beteiligung der Bürger) und § 4 BauGB (Beteiligung der Behörden) ist der abschließende Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch den Stadtrat zu fassen.
Anlagenverzeichnis:
Begründung FNP Oktober 2020
Legende FNP Oktober
2020
Gesamtplan FNP
Oktober 2020
Bottmersdorf Oktober
2020
Domersleben Oktober
2020
Dreileben Oktober
2020
Eggenstedt Oktober
2020
Groß Rodensleben
Oktober 2020
Hohendodeleben
Oktober 2020
Klein Rodensleben
Oktober 2020
Klein Wanzleben
Oktober 2020
Schleibnitz, Buch,
St. Frankfurt, Blumenberg Oktober 2020
Remkersleben Oktober 2020
Seehausen Oktober 2020
Stadt Wanzleben Oktober 2020