Betreff
Wirtschaftsplan 2018 Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH
Vorlage
20/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt auf der Grundlage des § 101 (Haushaltsplan) Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 5 der Kommunalhaushaltsverordnung den Wirtschaftsplan 2018 der Wohnungsbaugesellschaftsgesellschaft mbH.

 

 


Auf Grund des §1 Abs. 2 Nr. 5 ist dem Haushaltsplan der Wirtschaftsplan  der Gesellschaft beizufügen. Zur Beschlussfassung des Haushaltes 2018 am 7. 12. 2017 lag der Wirtschaftsplan noch nicht in der Endfassung vor. Daher ist er gesondert durch den Stadtrat zu beschließen.

 

 


 

 


Wirtschaftsplan 2018