Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- den Entwurf der Ergänzungssatzung Berge
zu billigen
- die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gesetzliche
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Am 15.06.2020
wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur
Aufstellung der Ergänzungssatzung Berge gefasst.
Mit der Ergänzungssatzung sollen Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Für die einbezogenen Flächen
sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenbau, Ver- und
Entsorgung) erforderlich. Die vorhandene Bebauung in der Berger Dorfstraße
bildet dabei den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene Bebauungsstruktur).
Das Vorhaben steht im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung.
Auswirkungen des Vorhabens auf
das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wurden untersucht und bewertet. Es
ist mit geringen Beeinträchtigungen zu rechnen, welche durch die Realisierung
geeigneter Maßnahmen weitestgehend vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung Ergänzungssatzung, Stand August 2020
Begründung einschließlich Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung Stand
August 2020
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: