Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt:
- das Konzept zur Sanierung und Nutzungsänderung für das Kellergeschoss und das Erdgeschoss sowie Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) in der Otto-Reutter-Grundschule, Nicolaistraße 12 in der Hansestadt Gardelegen.
- die Beantragung von Städtebaufördermitteln.
- die Veranschlagung der Maßnahme im Haushalt 2021/ 2022.
Gesetzliche Grundlage: § 45 Abs.1 KVG LSA
Sachverhalt:
Sanierung Kellergeschoss der Otto-Reutter-Grundschule
Objektbeschreibung:
Das Gebäude befindet sich im Stadtzentrum der Hansestadt Gardelegen. Es
wurde als Schule 1871 eingeweiht und auch seit dieser Zeit als Schule genutzt.
Zu DDR Zeiten war hier das Gymnasium (EOS) des Kreises Gardelegen. Nach der
Wende ca. 1992 erfolgte durch den Landkreis eine Sanierung und später durch die
Stadt Gardelegen ein brandschutztechnischer Ausbau. Beim Einbau der Toiletten
wurden geltende Vorschriften nur unzureichend berücksichtigt. Es fehlen
Vorräume und die Anzahl entspricht nicht den Anforderungen. Für Grundschulen
sind auch andere Sanitärobjekte erforderlich.
Der Standort ist verkehrstechnisch gut erschlossen. Für den Schülerverkehr
sind die Bushaltestellen in der Sandstraße gut erreichbar. Auch für den Pkw
Verkehr ist eine gute Erreichbarkeit gegeben, mit Parkplätzen in der
Nicolaistraße und dem Parkplatz auf dem Holzmarkt.
Im Jahr 2019 wurde nochmals eine Erweiterung der Hoffläche, auf einem von
der Stadt erworbenem Grundstück, vorgenommen.
Das Gebäude ist prägend für das Umfeld und sollte auch als Schule erhalten
bleiben, weil damit auch eine Belebung der Innenstadt gegeben ist.
Das Objekt wird zurzeit als Grundschule genutzt, mit ca. 170 Schüler und
9 Arbeitskräften Lehrpersonal.
Vorbemerkungen:
Durch die Hansestadt Gardelegen wurde entsprechend Haushalt die Sanierung
des Kellergeschosses beauftragt.
Von der Schulleitung wurde in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass
durch Feuchtigkeitsschäden in Fußboden und Wänden Fliesen abplatzen, der
Innenputz abbröckelt und möglicherweise Schimmel entsteht, der zu
gesundheitlichen Schäden für die Nutzer führen kann.
Die Leistung umfasst die Trockenlegung der Kellerwände und des Fußbodens.
Zur Durchführung der Maßnahme muss der gesamte Keller beräumt werden. Dazu
gehört auch der Rückbau fest installierter Objekte sowie der vorhandenen
Sanitäranlagen.
Für die Trockenlegung ist eine Freilegung der Wände und des Fußbodens
erforderlich, weil horizontale und vertikale Sperrschichten eingebaut werden
müssen.
Dies bedeutet, dass für den Zeitraum der Baumaßnahme keine Toiletten zur
Verfügung stehen und Provisorien auf dem Schulhof eingerichtet werden
müssen.
Der Zeitaufwand für die Demontage der Toiletten, die Trockenlegung der
Wände und des Fußbodens ist mit ca. 4 Monaten anzusetzen, weil auch
technologische Trocknungszeiten erforderlich sind (ohne Kenntnis der
Handwerkerkapazitäten).
Nach Fertigstellung der Sanierung müssten die Toiletten dann wieder neu
installiert werden.
Alternativvorschlag:
Es gibt im Gesamtgebäude Flächen, die zeitlich nur kurzfristig genutzt
werden.
Im Keller des Anbaus, ehemaliges Schwimmbad, befindet sich noch ein
Werkraum, der aber nur begrenzt genutzt wird, weil der Raum auch höhenmäßig
tiefer liegt als die sonstigen Bereiche.
Es wird vorgeschlagen den bisher im Erdgeschoss liegenden Speiseraum in das
Kellergeschoss zu verlegen.
Dafür muss der tieferliegende Werkraum durch Einbau eines Zwischenbodens
angehoben werden. Es werden alle Räume im Kellergeschoss auf ein gleiches
Höhenniveau gelegt. Dadurch können dann in diesem Bereich Speiseraum, eine
Essenausgabe und notwendige Nebenräume eingerichtet werden.
Durch diese Maßnahme wird der derzeitige Speiseraum frei und kann für eine
Toilettenanlage umgebaut werden. Diese kann entsprechend den heutigen
technischen Anforderungen ausgestattet werden.
Die bisherige Lösung der Toilettenanlage im Keller ist auch für die Kinder
ungünstig, weil die Wege aus den Obergeschossen doch etwas weit sind.
Bei Anwendung der vorgeschlagenen Variante kann der Umbau im laufenden
Schulbetrieb ausgeführt werden, mit zumutbaren Beeinträchtigungen durch
Bauarbeiten.
Bis zur Fertigstellung ist die Nutzung der Toiletten im Kellergeschoss
möglich.
Für den Speiseraum könnte in der Aula ein Provisorium eingerichtet werden.
Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden die Toiletten im Kellergeschoss
zurückgebaut und der Keller kann saniert werden.
Nach der Sanierung stehen im Kellergeschoss weitere Räumlichkeiten zur
Verfügung die für Lager, Archiv, Bibliothek, Werken, Töpferei und als
Hausmeisterraum genutzt werden. Bisher war dies so nicht möglich. Größere
Eingriffe in die Baukonstruktion sind dafür nicht erforderlich.
Mit einer Umgruppierung der Räume und veränderter Raumstruktur ist auch
eine der heutigen Zeit angepasste Nutzung als Grundschule gesichert.
Beschreibung der erforderlichen baulichen Maßnahmen
Nachfolgend werden die notwendigen baulichen Maßnahmen beschrieben. Dabei
wird Bezug auf die als Anlage enthaltenen Vorentwurfszeichnungen genommen.
Kellergeschoss Hofanbau (Bl. E-01 rot)
Im Bereich des ehemaligen Schwimmbades wird aufgeständerter Fußboden, ca. 1
m hoch, eingebaut. In den Nebenräumen wird der Fußboden abgesenkt, um die
notwendigen Raumhöhen herzustellen. Im Ergebnis hat dann das Kellergeschoss
eine einheitliche Fußbodenhöhe. Hier können dann der Speiseraum, die
Essenausgabe sowie die notwendigen Nebenräume für die Küche eingerichtet
werden.
Der Fluchtweg zum Treppenhaus wird höhenmäßig angepasst.
Der vorhandene Zugang zum Hof muss verbreitert werden und erhält einen
Zugang bis zum Schulgebäude.
Kellergeschoss Altbau (Bl. E-01 gelb)
Die Toilettenanlage wird während der Umbauphase weiter genutzt. Nach
Fertigstellung werden die Sanitäranlagen ausgebaut und der Keller saniert. Es
wird die Trockenlegung der Wände und des Fußbodens durchgeführt. Entsprechend
der neuen Nutzung erfolgt dann der Ausbau der einzelnen Räume.
Ein wesentlicher Eingriff in die Bestandskonstruktion ist nicht
erforderlich.
Erdgeschoss Altbau, Anbau (Bl. E-02 rot)
Im bisherigen Speiseraum und Lager werden die neuen Toilettenanlagen
eingebaut. Die Anordnung erfolgte so, dass keine wesentlichen Eingriffe in die
Wandkonstruktionen erforderlich werden.
Die Anzahl und Ausstattung entsprechen der Personenzahl und den heutigen
technischen Anforderungen.
Zusätzlich wird ein Druckerraum mit Zwangsentlüftung vorgesehen, sowie ein
Putzmittelraum für die Geräte der Reinigungsfirma.
Während der Bauarbeiten kann der Bereich abgesperrt werden. Eine Nutzung
der Klassenräume ist trotzdem möglich.
1. Obergeschoss: (Bl. E-03 keine Farbe)
Hier sind keine baulichen Eingriffe erforderlich, lediglich
Leitungsführungen für Sanitär- und Elektroanlagen.
2. Obergeschoss: (Bl. E-04 keine Farbe)
Für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des neuen Speiseraumes wird die
Aula als provisorischer Speiseraum eingerichtet. Die Essenanlieferung ist über
das Treppenhaus möglich. Die Aufstellung der notwendigen Tische und Stühle ist
unproblematisch. Für die Essenausgabe und Geschirrrückgabe wird ein Bereich am
Fenster hergerichtet mit Verlegung von PVC-Fußboden, Aufbau einer Spüle sowie
der Bereitstellung von Schränken für das Geschirr.
Nach Abschluss der Umbauarbeiten wird der vorherige Zustand
wiederhergestellt.
Zusätzliche Untersuchung: (in allen Blättern blau gekennzeichnet)
Zur Erfüllung der Anforderung Barrierefreiheit ist der Aufbau eines Aufzuges
erforderlich. Im Vorentwurf wurde hierfür der Standort an der Giebelecke
vorgesehen. Nach Rücksprache mit Aufzuglieferanten gibt es für die Nachrüstung
von Schulen Bausätze als kostengünstige Lösung, weil dies in vielen Standorten
umgesetzt werden soll.
Für den Aufzugsschacht sollte eine vorgefertigte Umfassungskonstruktion aus
Stahlträgern und Paneelen vorgesehen werden.
Die Erreichbarkeit aller Geschosse ist aus den Entwurfszeichnungen
ersichtlich.
Einbeziehung weiterer geplanter technischer Maßnahmen
Für 2020 war die Erneuerung des Heizkessels vorgesehen. Eine Planung wurde
bereits erarbeitet.
Weiterhin soll eine datentechnische Versorgung der Schulräume neu
installiert werden. Hierfür sind aber Leitungsverlegungen durch das gesamte
Gebäude erforderlich.
Es wird deshalb vorgeschlagen diese Leistungen in den Gesamtumbau zu
integrieren. Die Fördermittel lassen sich auch ins nächste Jahr übertragen.
Voraussetzung ist, dass dem neuen Konzept zugestimmt wird.
Beschreibung der notwendigen planerischen
Vorbereitung und Baubegleitung
Gebäudeplanung
Die vorliegenden Zeichnungen beinhalten den
Vorentwurf. In den weiteren Planungsphasen erfolgt die Abstimmung mit den
Fachplanern.
Auf Grund des notwendigen Eingriffes in das
Gebäude und der Änderung der Raumstruktur ist die Maßnahme
baugenehmigungspflichtig.
Es handelt sich hinsichtlich der
bautechnischen Anforderungen bei einer Schule um einen Sonderbau mit
Prüfpflicht für Statik und Brandschutz.
Das vorhandene Brandschutzkonzept muss
überarbeitet werden.
Weiterhin ist das Gebäude als Einzeldenkmal
gelistet. Dafür muss ein denkmalrechtlicher Antrag gestellt werden.
Als Fachplaner werden benötigt:
-
Statiker
-
Planer Brandschutz
-
Planer Heizung Sanitär
-
Elektroplaner
-
Restaurator
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
- Kostenschätzung
- Bestandszeichnungen Kellergeschoss bis 2.
Obergeschoss
- Vorentwürfe Kellergeschoss bis 2.
Obergeschoss